Die Ratskammer und die Anklagekammer dürfen missbräuchliche Handlungen des Opfers (Zivilpartei) bestrafen.

Eine Zivilpartei hat die Möglichkeit gegen eine Entscheidung der Ratskammer, die das Verfahren einstellt, Berufung einzulegen. Der Kassationshof entschied, dass diese Berufung willkürlich und missbräuchlich sein kann und diese Zivilpartei somit zu Schadensersatz zugunsten des Angeschuldigten verurteilt werden kann (Kass., 20/12/2017, 17.0426.F).

Staatsrat validiert theoretische Berechnungen bezüglich des Windaufkommens in einer Region bezüglich der Betreibung eines Windparks.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss die Behörde, die einen Windpark genehmigt dem Windaufkommen in der Region, wo der Windpark geplant ist, Rechnung tragen. Die Stadt Roeulx, die sich gegen die Errichtung eines Windparks durch die AG ASPIRAVI wehrte und den entsprechenden Genehmigungserlass angefochten hat, machte geltend, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, solange das effektive Windaufkommen nicht dort, wo der Windpark geplant ist, festgestellt worden ist. Der Staatsrat urteilte, dass eine effektive Feststellung des Windaufkommens nicht notwendig ist. Nachvollziehbare, theoretische Berechnungen, die auf korrekten Prämissen fußen, können demzufolge ausreichend sein (Staatsrat 12. Oktober 2017, n° 239.384).

Staatsrat stärkt Rechte der Bevölkerung bezüglich der Ausführung des Meinungsrechts bei öffentlichen Untersuchungsverfahren.

Bevor Umweltgenehmigungen (Betriebserlaubnis) und Städtebaugenehmigungen (Urbanismus) erteilt werden können, muss häufig ein öffentliches Untersuchungsverfahren, während welchem die Bürger ihre Bemerkungen mitteilen können, durchgeführt werden. Der Staatsrat ist mit der Frage befasst worden, ob, wenn dieses öffentliche Untersuchungsverfahren auch andere Sprachgemeinschaften in Belgien betrifft, die Akte in Anwendung der Sprachengesetzgebung übersetzt werden muss. Das oberste belgische Verwaltungsgericht verneint dies, weist jedoch darauf hin, dass, um den nützlichen Charakter des öffentlichen Untersuchungsverfahrens in solchen Fällen zu bewahren, die Teile der Akte übersetzt werden müssen, die notwendig sind, damit die Bevölkerung ihr Meinungsrecht im Rahmen des öffentlichen Untersuchungsverfahrens geltend machen kann (Staatsrat 11. Oktober 2017, n°239.347).

Staatsrat stärkt Rechte des Verwaltungsrats und des Direktionsausschusses einer Interkommunalen:

Wenn Statuten einer Interkommunalen vorsehen, dass der Verwaltungsrat zuständig ist, um Personal einzustellen, dann ist er ebenfalls ermächtigt, auch ohne dass dies ausdrücklich in den Statuten vorgesehen ist, Personal zu kündigen.

Artikel L 1523 – 18 des Kodex, welcher vorsieht, dass die generellen Regeln in Personalsachen nicht durch den Verwaltungsrat delegiert werden dürfen, impliziert nicht, dass der Verwaltungsrat die Fragen bezüglich der Einstellung und Entlassung des Personals nicht an den Direktionsausschuss delegieren darf. Diese Delegation ist Bestandteil der täglichen Geschäftsführung und somit rechtens (Staatsrat, 27. September 2016).

Der Gesetzgeber verschärft drastisch die Sanktionen im Falle von schweren Verstößen und führt neue Verstöße und Strafen ein.

Verkehrsrecht - Unfälle - Verkehrsübertretungen

Durch ein Gesetz vom 6. März 2018 bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit (veröffentlicht im Staatsblatt vom 21. März 2018), verschärft der Gesetzgeber, zum Teil drastisch, die möglichen Bestrafungen im Falle einer Verletzung der Straßenverkehrsordnung. Bemerkenswert ist, dass der Gesetzgeber auch wieder in einem weiten Rahmen auf Gefängnisstrafen zurückgreift, obwohl er vor einigen Jahren der Meinung war, dass solche Strafen nicht geeignet seien Verkehrsrechtsverletzungen zu ahnden. Zukünftig kann der Richter Gefängnisstrafen vorsehen, wenn zum Beispiel jemand ohne Führerschein fährt, eine Fahrerflucht begeht oder den Verkehr böswillig behindert.

Das Gesetz verändert auch Art. 67 bis des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrsordnung. Bisher war es so, dass das Gesetz davon ausging, dass wenn eine Verkehrsrechtsverletzung durch eine natürliche Person, die nicht genau identifiziert wurde, begangen wird, der Inhaber des Nummernschildes die Straftat begangen hat. Der Gegenbeweis konnte jedoch erbracht werden. Heute fügt das Gesetz hinzu, dass der Inhaber des Nummernschädels die Verpflichtung hat mitzuteilen, wer „unbestreitbar“ der Fahrer des Autos war, als die Straftat begangen wurde.

Wenn ein Fahrer eine zu hohe Alkoholkonzentration aufweist, oder in einem Zustand der Trunkenheit (inklusive unter Einfluss von Betäubungsmitteln -Drogen- gefahren ist, kann der Richter zukünftig die Gültigkeit des Führerscheins während einer Dauer zwischen einem und drei Jahren an die Anbringung eines Alkoholtestgerätes im Auto knüpfen.

Wenn die Kontrolle ein Ergebnis von mindestens 0,78 mg/pro ausgeatmeter Atemluft (1,8 g im Blut) beträgt, muss das Gericht im Prinzip die Gültigkeit des Führerscheins mit der Anbringung des Alkoholtestgerätes im Auto verbinden. Wenn das Polizeigericht davon absehen möchte, muss es dies ausdrücklich begründet. Im Falle eines Rückfalls wird dieser Wert auf 0.50 mg/ ausgeartete Atemluft (1,2 g im Blut) verringert.

Die Kosten des Gerätes sind zulasten des Verurteilten. Der Richter kann diese jedoch von der Geldstrafe abziehen. Der Richter kann auch die Anbringung des Testgerätes auf verschiedene Fahrzeugkategorien beschränken, wobei es mindestens in der Fahrzeugategorie angebracht werden muss, in der das Fahrzeug gehört, womit die Straftat begangen wurde.

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