Wer über eine Staatsbürgerschaftserklärung bei der Gemeinde Belgier werden möchte, muss u.a. nachweisen, dass er sich seit mehr als fünf oder zehn Jahren legal in Belgien aufhält.
Ein Königlicher Erlass listet die Aufenthaltstitel auf, welche als Nachweis des legalen Aufenthalts gelten.
Regelmäßig wird die Frage aufgeworfen, ob der legale Aufenthalt auch anders als mittels der aufgelisteten Aufenthaltstitel nachgewiesen werden kann.
Die herrschende Rechtsprechung und -lehre bejaht diese Frage.[1]