Belgier werden: Nachweis des legalen Aufenthalts

Wer über eine Staatsbürgerschaftserklärung bei der Gemeinde Belgier werden möchte, muss u.a. nachweisen, dass er sich seit mehr als fünf oder zehn Jahren legal in Belgien aufhält.

Ein Königlicher Erlass listet die Aufenthaltstitel auf, welche als Nachweis des legalen Aufenthalts gelten.

Regelmäßig wird die Frage aufgeworfen, ob der legale Aufenthalt auch anders als mittels der aufgelisteten Aufenthaltstitel nachgewiesen werden kann.

Die herrschende Rechtsprechung und -lehre bejaht diese Frage.[1]

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Verfassungsgerichtshof schränkt Ausmaß der Rückforderungen von Laufbahnunterbrechungszulagen ein

Wer seine Laufbahn vollständig unterbricht, kann, unter gewissen Bedingungen, Zulagen von Seiten des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung erhalten (LfA/ONEm).

Wenn diese Person während ihrer Laufbahnunterbrechung einer Arbeit (z.B. als Selbstständiger) nachgeht, ohne vorher die entsprechende Erlaubnis beantragt zu haben, kann das LfA die Laufbahnunterbrechungszulagen zurückfordern.

Während die Arbeitslosengesetzgebung vorsieht, dass eine Person, die unrechtmäßig Arbeitslosengeld bezogen hat, beantragen kann, dass das Ausmaß der Rückforderung beschränkt wird, enthält die Gesetzgebung in Bezug auf die Laufbahnunterbrechungszulagen keine entsprechenden Möglichkeiten.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun geurteilt, dass diese Situation diskriminierend ist. [1]

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Verlängerung von Geschäftsmietverträgen: Der Kassationshof bestätigt, dass der durch das Gesetz vorgesehene Formalismus strikt einzuhalten ist.

Wenn ein Mieter einen auslaufenden Geschäftsmietvertrag verlängern möchte, muss er die entsprechende Anfrage zwischen dem 18. und 15. Monat vor Ablauf des Vertrags, per Einschreiben oder per Gerichtsvollzieher an den Vermieter schicken. Diese Anfrage muss unter anderem den Vermieter darüber informieren, dass, wenn er innerhalb einer Frist von drei Monaten nicht auf die gleiche Weise antwortet, der Mietvertrag als verlängert gilt. Der Kassationshof urteilte, dass es nicht reicht, wenn der Mieter dem Vermieter mitteilt, dass er „auf die gleiche Weise „antworten muss, er hat die Verpflichtung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Antwort per Einschreiben oder per Gerichtsvollzieher erfolgen muss (Kass., 16/02/2018, C.17.0254.F).

Der Kassationshof bestätigt: „Eine zu schützende Person kann, neben dem Betreuer, mehrere Vertrauenspersonen durch den Friedensrichter an ihre Seite gestellt bekommen.

Der oberste Gerichtshof kippt ein Urteil, welches entschied, dass einer zu schützenden Person nur eine Vertrauensperson zur Seite gestellt werden kann. Laut Kassationshof kann der zuständige Richter gegebenenfalls die Zuständigkeiten der verschiedenen Vertrauenspersonen aufteilen. Anhand dieser Entscheidung entschied der Hof auch, dass, wenn die zu schützende Person eine Vertrauensperson schriftlich bezeichnet hat, sie diesen Wunsch nicht unbedingt noch mal während der Gerichtssitzung wiederholen muss (Kass., 19/02/2018, C.17.0273.F).

Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Arbeitslosenunterstützung: Der Kassationshof definiert den Begriff „Bruttoeinkommen“.

Grundsätzlich muss die Person, die Arbeitslosenunterstützung zu Unrecht erhalten hat, diese zurückerstatten. Die Verwaltung und das Gericht können jedoch, wenn die Rückerstattung zu tätigen ist, weil die Person, die die Arbeitslosenunterstützung erhalten hat, ein anderes Einkommen erhalten hat, welches nicht mit der Arbeitslosenunterstützung kumuliert werden darf, diese, wenn der Zuwiderhandelnden gutgläubig war, auf das Bruttoeinkommen, welches durch die andere Tätigkeit entstanden ist, begrenzen. Vor einem Arbeitsgericht stellte sich die Frage, was unter Bruttoeinkommen eines Selbstständigen zu verstehen ist? Handelt es sich um das Einkommen vor Steuern nach Abzug der Berufsunkosten, oder dürfen diese Berufsunkosten nicht abgezogen werden, was bedeutet, dass das Bruttoeinkommen dem Umsatz gleicht? Der Kassationshof entschied, dass, um das Bruttoeinkommen festzulegen, die Berufsunkosten nicht abgezogen werden dürfen (Kass., 19/02/2018, S.17.0066.F).

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