Asylbewerber haben im Prinzip Anrecht auf Aufnahme, welche in der Regel die Form einer materiellen Hilfe (Beherbergung, Nahrung, etc.), sprich meistens eine Unterbringung in einem Asylzentrum annimmt. Vor der Reform von Sommer 2025 war es in besonderen Fällen möglich, eine finanzielle Hilfe zu bekommen, insbesondere wenn das Aufnahmenetz von FEDASIL überlastet war und es keine Unterbringungsplätze mehr gab. Viele Asylbewerber befanden sich mangels ausreichender Plätze auf der Straße.
Durch zwei Gesetze vom 14. Juli 2025 hat die Föderalregierung diese Regelung reformiert: