Artikel 29 des Gesetzes vom 5. August 1992 über die Funktion der Polizei sieht vor, dass die Polizisten ein Auto durchsuchen dürfen, wenn sie vernünftiger Weise davon ausgehen können, dass das Auto dazu gedient hat, aktuell dazu dient oder dazu dienen wird eine Straftat zu begehen.
In Belgien sind Verkehrswidrigkeiten Straftaten.
Demnach darf die Polizei ein Auto durchsuchen, wenn sie festgestellt hat, dass dieses zu schnell gefahren ist, über eine weiße Linie gefahren ist,…, sprich simple Verkehrszuwiderhandlungen begangen wurden (Kass., 12/04/2023, P.23.0515.F).