Urteil des Kassationshofs: Einziehung von Fahrzeugen bei Verstößen gegen das Umweltgenehmigungsrecht

Der belgische Kassationshof hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2025 (Nr. P.25.0366.F) eine wichtige Klarstellung zum Umfang der strafrechtlichen Einziehung bei Umweltverstößen vorgenommen.

 

Der Sachverhalt:

Ein Betreiber wurde verurteilt, weil er einen Betrieb der Klasse 2 (Lagerung von mehr als 25 Fahrzeugen zum Verkauf) und einen Betrieb der Klasse 3 (Werkstatt) ohne die erforderlichen Umweltgenehmigungen bzw. Meldungen geführt hatte. Das Berufungsgericht Mons ordnete daraufhin die Einziehung von 15 Fahrzeugen an, die sich auf dem Gelände befanden.

Die Rechtsfrage:

Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die Fahrzeuge nicht "Gegenstand der Straftat" im Sinne von Artikel 42, 1° des Strafgesetzbuches seien. Seiner Ansicht nach bezog sich die Straftat lediglich auf den Betrieb des Geländes oder der Werkstatt an sich, nicht aber auf die dort befindlichen beweglichen Güter (die Fahrzeuge).

Die Entscheidung:

Der Kassationshof wies diese Argumentation zurück. Er bestätigte, dass die Fahrzeuge, die Gegenstand der unregelmäßigen Lagerung oder Reparatur sind, rechtlich als "Gegenstand der Straftat" (corps du délit) angesehen werden können. Da die Straftat direkt in der unzulässigen Bewirtschaftung dieser Güter bestand, war die Einziehung der Fahrzeuge rechtmäßig.

 

Fazit für die Praxis:

Dieses Urteil verdeutlicht das erhebliche finanzielle Risiko bei Verstößen gegen das Umweltrecht. Nicht nur Geldstrafen drohen, sondern auch die Einziehung der Betriebsmittel oder der gelagerten Waren, sofern diese den Kern der illegalen Tätigkeit bilden.

Aufenthaltsrecht für Staatenlose: Verfassungsgerichtshof erklärt mehrere Bestimmungen für verfassungswidrig

Durch das Gesetz vom 10. März 2024 wurde im belgischen Recht erstmals eine spezifische Aufenthaltsprozedur für Staatenlose eingeführt.

Mehrere Organisationen haben gegen Teile dieses Gesetzes geklagt, da sie der Ansicht sind, Antragsteller im Aufenthaltsverfahren für Staatenlose würden gegenüber Asylbewerbern diskriminiert.

Mit Entscheid Nr. 78/2026 vom 25. Juni 2026 hat der Verfassungsgerichtshof mehrere Bestimmungen der neuen Aufenhaltsprozedur für Staatenlose für nichtig erklärt.

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Urteil des Kassationshofs – Geteilte Haftung zwischen Region und Gemeinde

Verkehrssicherheit in Belgien: Kassationshof präzisiert Haftung der öffentlichen Hand.

Ein aktuelles Urteil des belgischen Kassationshofs (vom 14. November 2025) sorgt für Klarheit bei der Entschädigung von Verkehrsunfällen, die durch mangelhafte Straßenzustände verursacht werden.

Der Sachverhalt: Hintergrund war ein Aquaplaning-Unfall in Antoing (Nationalstraße RN 52). Ein erstinstanzliches Gericht hatte zuvor die Wallonische Region dazu verurteilt, 100 % des Schadens allein zu tragen. Das Gericht argumentierte, dass die Haftung der Stadt Antoing gegenüber der Region nur „nachrangig“ (subsidiär) sei.

Die Entscheidung: Der Kassationshof hat dieses Urteil aufgehoben. Das höchste Gericht stellte klar, dass die Pflicht einer Gemeinde, für die Sicherheit auf den Straßen ihres Gebiets zu sorgen (gemäß dem neuen Gemeindegesetz), eine eigenständige Aufgabe ist.

Verfassungsgerichtshof: Bei einer Familienzusammenführung mit einem Belgier muss auch das Einkommen seines Partners berücksichtigt werden

Eine der Bedingungen für eine Familienzusammenführung mit einem sesshaften Belgier* ist, dass ausreichende, stabile und regelmäßige Existenzmittel vorliegen.

Das Ausländeramt und ein Teil der Rechtsprechung gingen bisher davon aus, dass nur die persönlichen Existenzmittel des sesshaften Belgiers berücksichtigt werden können und nicht eventuelle Einkünfte seines Partners.

In seinem Entscheid Nr. 38/2026 vom 2. April 2026 hat der Verfassungsgerichtshof diese Auslegung für verfassungswidrig erklärt.

Zukünftig muss das Ausländeramt – zumindest bei Familienzusammenführungen im Rahmen einer registrierten Partnerschaft mit einem sesshaften Belgier - demnach auch Existenzmittel berücksichtigen, welche nicht ausschließlich vom Zusammenführenden (dem Belgier) stammen. Das Einkommen des Partners, welcher den Aufenthalt beantragt, muss demnach ebenfalls berücksichtigt werden.

* Unter „sesshaftem Belgier“ versteht man einen Belgier, der sein Recht auf Freizügigkeit als Unionsbürger nicht ausgeübt hat, d.h. der nie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt (oder gearbeitet) hat.

 

Ein Elektroroller ist ein Fahrzeug

Der Kassationshof entschied, dass ein Elektroroller ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes vom 16. März 1968 über den Straßenverkehr ist.

 Ein Fahrer eines solchen Rollers kann somit wegen Trunkenheit verfolgt und verurteilt werden.

 Um den Roller gefahren zu sein reicht es, wenn er nach vorne gedrückt wird, auch wenn er nicht elektrisch betätigt wurde.

 Der Fahrer des Elektrorollers, der diesen nach vorne drückt ohne den elektrischen Motor benutzt zu haben, kann wegen Trunkenheit verurteilt werden.

(Kass. 30.04.2024, P.24.0183.N)

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