Der Verfassungsgerichtshof äußert sich zum Recht auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten

In seinem Entscheid Nr. 51/2025 vom 20. März 2025 erinnert der Verfassungsgerichtshof  daran, dass der Zugang zu Verwaltungsdokumenten ein Grundrecht darstellt.

In der Tat sieht Artikel 32 der belgischen Verfassung vor,  dass - außer in den geseztlich vorgesehenen Fällen -  jeder das Recht hat, jegliches Verwaltungsdokument einzusehen und eine Abschrift hiervon zu erhalten.

Dieses Recht ist auch im internationalem Recht verankert (beispielsweise, was Umweltinformationen angeht, in der Aarhus-Konvention).

Weiterlesen

Schenkungen zwischen Ehepartnern : der Kassationshof begrenzt die Rücknahmemöglichkeiten einer solchen Schenkung

Außer wenn sie im Rahmen eines Ehevertrags gemacht wurden, sind Schenkungen zwischen Eheleuten immer rücknehmbar.

Die Frage, die sich vor dem obersten belgischen Gericht gestellt hat, war, ob dies auch noch der Fall ist, wenn die Eheleute geschieden sind.

 Anders ausgedrückt, kann ein Ex-Ehepartner noch auf eine Schenkung zurückkommen, die er während der Ehe getätigt hat?

 Der Kassationshof hat diese Frage mit nein beantwortet.

 (Kass 1/12/2023, C.22.0432.F)

Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit verschiedene Einrichtungen, die den Bürgen zugänglich sind, einer Integritätsuntersuchung zu unterziehen.

Am 17. Februar 2024 ist das Gesetz vom 15. Januar 2024 in Kraft getreten, aufgrund welchem die Gemeinden verschiedene Einrichtungen einer Integritätsstudie unterziehen können.

 Eine Integritätsstudie kann in den Einrichtungen durchgeführt werden, die durch den königlichen Erlass vom 22. April 2014 vorgesehen sind, wie zum Beispiel im HORECA-Bereich, im Einzelhandel, im Automobilbereich, im Immobiliensektor, im Ästhetiksektor,  usw.

 Bevor eine Integritätsstudie bezüglich der Einrichtungen gemacht werden kann, muss der Gemeinderat eine entsprechende Verordnung treffen, die die Integritätsstudie regelt und ein Übereinkommen mit dem Prokurator des Königs treffen.

Wenn die Integritätsstudie dazu führt, dass festgestellt wird, dass eine gewisse Kriminalität vorhanden ist, dann kann die Gemeinde eine Genehmigung nicht erteilen, eine Genehmigung aussetzen, eine Genehmigung zurücknehmen oder gar Einrichtungen, die keine Genehmigung benötigen, schließen.

Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung eines Autos: Eine Verkehrswidrigkeit reicht aus!

Artikel 29 des Gesetzes vom 5. August 1992 über die Funktion der Polizei sieht vor, dass die Polizisten ein Auto durchsuchen dürfen, wenn sie vernünftiger Weise davon ausgehen können, dass das Auto dazu gedient hat, aktuell dazu dient oder dazu dienen wird eine Straftat zu begehen. 

In Belgien sind Verkehrswidrigkeiten Straftaten. 

Demnach darf die Polizei ein Auto durchsuchen, wenn sie festgestellt hat, dass dieses zu schnell gefahren ist, über eine weiße Linie gefahren ist,…, sprich simple Verkehrszuwiderhandlungen begangen wurden (Kass., 12/04/2023, P.23.0515.F). 

 

Öffentliche Arbeitgeber können vom Haftenden den Lohn zurückfordern, den sie zahlen mussten, ohne eine Arbeitsleistung zu erhalten.

Wenn ein öffentlicher Arbeitgeber, wie eine Gemeinde, ein Parlament oder die Europäische Union auf die Arbeitskraft eines Mitarbeiters verzichten muss, weil dieser Arbeitsunfähig durch die Schuld einer anderen Person verursacht wurde, dann kann dieser öffentliche Arbeitgeber, wenn er während dieser Periode den Lohn weiterzahlen muss, diesen vom Schadensverursacher zurückfordern.

2 Bedingungen sind hierfür notwendig: 

- Es muss sich um einen entgangenen Lohn oder eine Last handeln, die mit dem Lohn verbunden ist; 

- Es muss aus den Bestimmungen ergehen, dass diese Zahlung nicht definitiv zu Lasten des öffentlichen Arbeitgebers bleiben sollte. 

Am 20. April 2023 hat der Kassationshof entschieden, dass der öffentliche Arbeitgeber nicht das Geld zurückfordern darf, dass er zahlen muss, wenn er den Arbeitnehmer aus Arbeitsunfähigkeitsgründen definitiv verrentet. (Kass. 20/04/2023, C.18.0554.F) 

 

/KONTAKTDATEN

Kelmis 

Kapellstraße 26
B-4720 Kelmis

T +32 (0) 87 65 28 11
F +32 (0) 87 55 49 96
E info@levigo-avocats.be