Ein Staatenloser ist eine Person, die kein Staat aufgrund seiner Rechtsordnung als seinen Staatsangehörigen ansieht.
Um als Staatenloser anerkannt zu werden, ist eine Prozedur vor dem Familiengericht erforderlich.
Es reicht jedoch nicht aus, als Staatenloser anerkannt zu sein, um ein Aufenthaltsrecht in Belgien zu erhalten. Auch sieht die Gesetzgebung keine spezifischen Aufenthaltsprozeduren für Staatenlose vor.