Änderung des Kindesunterhalts nach einer einvernehmlichen Scheidung? Rückwirkend?

Wenn zwei Ehepartner sich auf beiderseitigem Einverständnis scheiden lassen möchten, müssen Sie eine Reihe von Dingen vertraglich regeln, wozu der Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder zählt.

Der Kassationshof hat entschieden, dass dieser Vertrag zwischen den Ehepartnern, bezüglich des Kindesunterhalts, abänderbar ist, wenn es neue Elemente gibt, die diese Abänderung rechtfertigen. Der Richter muss jedoch feststellen, welches die veränderte Situation ist, die eine Abänderung des Kindesunterhalts rechtfertigt.

 Wenn solche Umstände vorliegen, dann kann die Abänderung des Kindesunterhalts rückwirkend ab dem Tag geschehen, an dem diese Änderung eingetreten ist, auch wenn der Antrag auf Änderung des Kindesunterhalts erst später gestellt wurde. (Kass., 19/12/2022, C.200530.N).

Der Schenkungsgeber darf nicht auf die Annullierungsklage, wegen nicht Erfüllung der Bedingungen, mit denen die Schenkung behaftet wurde, im Rahmen der Schenkungsurkunde verzichten

Artikel 953 des ZGB sieht vor, dass Schenkungen zwischen Lebenden nur zurückgenommen werden können, wenn der Schenkungsnehmer sich dem Schenkungsgeber gegenüber undankbar gezeigt hat, oder wenn der Schenkungsnehmer die Bedingungen, die mit der Schenkung einhergingen, nicht beachtet hat.

In einer Angelegenheit, in der die Schenkungsgeberin dem Schenkungsnehmer eine Immobilie übertrug, wobei diese Handlung mit verschiedenen Bedingungen einherging, verzichteten beide Parteien, im Rahmen der notariellen Urkunde auf die Möglichkeit die Schenkung zurückzunehmen aufgrund der Nichterfüllung der Bedingungen.

Insofern der Schenkungsnehmer die Bedingungen zumindest teilweise nicht erfüllt hat, klagte die Schenkungsgeberin auf die Rücknahme der Schenkung.

Der Schenkungsnehmer hielt ihr den, durch notariellen Vertrag gemachten Verzicht, entgegen.

Der Appellationshof Lüttich urteilte, dass die schenkungsgebende Partei nicht auf die Klage auf Rücknahme wegen nicht Erfüllung der Bedingungen im Rahmen der Notarurkunde verzichten darf.

Der Kassationshof ist dieser Auffassung gefolgt.

Er urteilte, dass der Schenkungsgeber nur ab dem Zeitpunkt auf die Klage auf Rücknahme verzichten darf, wenn die Bedingungen nicht erfüllt worden sind, sprich, nachdem der Streitfall entstanden ist (Kass., 22/10/2020, C.19.0601.F).

Bevorrechtigte Zuteilung einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft: Das Zusammenwohnen mit dem Verstorbenen gibt kein Vorrecht.

Aufgrund des Gesetzes vom 16. Mai 1900 bezüglich der Regelung der kleinen Erbschaften können verschiedene Erben in direkter Linie bevorrechtigt die Immobilie des Erblassers erhalten, insofern sie den Schätzpreis bezahlen.

Der Appellationshof Lüttich hat entschieden, dass, wenn mehrere Erben sich darum streiten, die Immobilie zu erhalten, derjenige, der mit dem Verstorbenen zusammengewohnt hat, zu bevorzugen ist.  Der Kassationshof hat diese Entscheidung gekippt.  Das Zusammenwohnen mit dem Verstorbenen kann kein Vorrecht im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 1900 bezüglich der kleinen Erbschaften begründen (Kass., 3/01/2020, C. 18.0477.F).

Vaterschaftsanerkennungen: Lockerung bezüglich der vorzulegenden Dokumente

Um „missbräuchlichen“ Vaterschaftsanerkennungen vorzubeugen, d.h. Vaterschaftsanerkennungen, deren alleiniger Zweck die Erlangung eines Aufenthaltsrechts für einen der Beteiligten ist, hatte der Gesetzgeber ab dem 1. April 2018 eine Liste von Dokumenten vorgesehen, die im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung, d.h. zur Bestimmung der Abstammung väterlicherseits außerhalb der Ehe, zu hinterlegen waren.

Aufgrund der Probleme, die im Zusammenhang mit dieser Anforderung entstanden sind, hat der Gesetzgeber die Anforderungen nun gelockert.

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Die Abschaffung des Verbots Kaufverträge zwischen Ehepartnern abzuschließen.

Durch ein Gesetz vom 22. Juli 2018 hat der Gesetzgeber den Artikel 1595 des Zivilgesetzbuches, welcher Verkäufe zwischen Ehepartnern verbot, abgeschafft.

Dies bedeutet, dass Ehepartner sich nun Objekte, egal, ob es sich um Immobilien oder Möbel handelt, verkaufen dürfen.

Durch dieses neue Gesetz, tut Belgien es diversen anderen Ländern, wie z.B. Frankreich und den Niederlanden gleich, wo diese Rechtsgeschäfte schon länger erlaubt sind, gleich.

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