Der Kassationshof stärkt die Rechte des Bürgers im Rahmen von Gemeindesteuern.

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Gemeinde Steuerverordnungen erlassen. Damit diese Steuerverordnung wirksam wird, muss sie veröffentlicht werden und dieser Fakt und das Datum der Veröffentlichung werden durch eine Inschrift in einem Spezialregister belegt. Diese Inschrift im Spezialregister muss am ersten Tag der Veröffentlichung der Verordnung geschehen und die Inschriften sind aufsteigend nach Veröffentlichungsdatum nummeriert. Wenn die Gemeinde es unterlässt die Inschrift zu datieren, ist es unmöglich zu prüfen, ob diese am Tag der Veröffentlichung geschah, was dazu führt, dass es unmöglich ist zu prüfen, ob die Inschrift nicht zum Zwecke geschah den Prozessausgang zu beeinflussen. In einem solchen Fall kann der Richter entscheiden, dass die Steuerverordnung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde, bzw. nicht bewiesen wird, dass dies korrekt geschehen ist und diese für nicht anwendbar erklären (Kass., 12/01/2018, F. 16.0087.F).

Der Kassationshof präzisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Richter die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an die Ablegung der Führerscheinprüfung und der medizinischen und psychologischen Prüfung binden kann.

Art. 38,§ 3 des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass nur die Person, die in den Bedingungen ist, um einen belgischen Führerschein zu erhalten dazu verurteilt werden kann die Führerscheinprüfungen neu abzulegen. Der Kassationshof entschied, dass der Richter prüfen muss, ob diese Bedingung am Tag, an dem er seine Entscheidung fällt, erfüllt ist. Unerheblich ist dem hingegen, ob der Beschuldigte am Tag des Vorfalls nicht in den Bedingungen war, um einen belgischen Führerschein zu erhalten (Kass., 10/01/2018, P.17.0827.F).

Der wallonische Gesetzgeber verdeutlicht welche Gesetzgebung bei Raumordnungsverstößen anzuwenden ist, wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzbuches bezüglich der räumlichen Entwicklung (Codt) festgestellt wurden.

Durch ein Dekret vom 15. März 2018, welches den Artikel D.VII.26 des (GRE – Codt) ersetzt entscheidet die Wallonische Region, dass die Protokolle, die vor dem Inkrafttreten der neuen Raumordnungsgesetzgebung dem Prokurator des Königs notifiziert wurden, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet werden, die in Kraft waren, als das Protokoll notifiziert wurde. Von diesem Grundsatz wird nur abgewichen, was die Definitionen des Straftatbestandes, das Ausmaß der Strafen und verschiedene Prozedurbestimmungen angeht (Staatsblatt, 13/04/2018).

Wallonischer Gesetzgeber verabschiedet Mietrechtsreform.

Im Zuge der letzten Staatsreform haben die Regionen umfangreiche Zuständigkeiten im Bereich der Mietgesetzgebung erhalten. Durch ein Dekret vom 15. März 2018 bezüglich des Wohnmietvertrags, hat die Wallonische Region diese Zuständigkeit ausgeübt (Staatsblatt, 29 März 2018). Ab dem 1. September 2018 tritt somit eine umfangreiche Reform des Mietrechts in Kraft und neue Mietverträge wie der Studentenmietvertrag, die Mitmieterschaft und der Übergangsmietvertrag werden nun ausdrücklich durch die Gesetzgebung vorgesehen. Das Dekret sieht auch vor, dass die Regierung eine Initiative mit Preistabelle verabschiedet, die den Parteien als Leitfaden für die Festlegung des Mietpreises dienen kann.

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