Mieten, die nur durch eine Verletzung der Urbanismusbestimmungen erzielt werden konnten, können beschlagnahmt werden.

Der Kassationshof entschied, dass, wenn eine Person in einem Haus Wohnungen hinzugefügt hat, ohne die entsprechende Städtebaugenehmigung erhalten zu haben, dann hat er eine Straftat begangen und die Vermögensvorteile, die hieraus resultieren, können beschlagnahmt werden. Der Richter kann somit die Beschlagnahmung der erhaltenen Mieten für die Wohnungen, für die keine Städtebaugenehmigung vorlag anordnen (Kass., 28/02/2018, P.17.0500.F).

Der Kassationshof stärkt den Schutz des Eigenheims.

Polizisten dürfen sich in der Regel nur in die Privatwohnung einer Person begeben, wenn sie über einen ordnungsgemäßen Durchsuchungsbefehl verfügen. Ein Gesetz vom 7. Juni 1969 sieht einige Ausnahmen vor. Aufgrund dieser Rechtsnorm dürfen Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl in eine Privatwohnung, wenn die Person, die die Nutzung dieser Räumlichkeiten hat, dies schriftlich und vorher erlaubt. Der Kassationshof bestätigte, dass von der Anwendung dieser Formbestimmungen auch nicht dann abgewichen werden kann, wenn die Person, deren Wohnung betreten und durchsucht wurde, die Polizei hineingebeten hat und sich nicht gegen die Durchsuchung gewehrt hat.

Polizisten dürfen ohne Durchsuchungsbefehl eine Wohnung betreten und durchsuchen, wenn Gefahr im Verzug ist, bzw. ein flagranter Straftatbestand besteht. Der Kassationshof entschied nun, dass diese Situation nicht durch eine illegale Durchsuchung entdeckt werden darf. Anders ausgedrückt, eine Durchsuchung, die ohne Durchsuchungsbefehl durchgeführt wird, im Rahmen welcher man die flagranten Straftatbestände, bzw. die Gefahren Verzug feststellt wird hierdurch nicht legal. Die Fakten müssen vorher bekannt sein (Kass. 07/02/2018, P.18.01.100.F).

Kassationshof: „Rechtsmissbrauch des Gläubigers kann damit bestraft werden, dass er nicht in den Genuss der Strafklausel kommt“.

Der Kläger, eine Brauerei, stellte den Beklagten durch Handelsmietvertrag ein Lokal zur Verfügung und verpflichtete diesen ihre Produkte zu vertreiben. Nach einiger Zeit kommt es zur Auflösung des Handelsmietvertrags zulasten des Mieters. Es war auch zwischen den Parteien unstrittig, dass der Mieter mehrere Male die Klausel verletzt hat, welche ihn verpflichtete die Produkte der Brauerei zu verkaufen. Die Brauerei beantragte somit die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Schadensersatzes, der durch die Strafklausel vorgesehen war (20 % des Abnahmewertes x Vertragslaufzeit). Der Grundrichter hat diese Forderung mit der Begründung abgewiesen, dass die Brauerei diese Strafklausel nicht anführen könne, weil ihr Verhalten dazu geführt habe, dass der Mieter den Vertrag fehlerhaft aufgelöst habe. Vor dem Kassationshof warf die Brauerei auf, dass dies vielleicht zur Reduzierung der Strafe führen könne, dies aber nicht zur Folge haben könne, dass die Strafe auf 0 herabgesetzt würde. Der Kassationshof gab der Brauerei Unrecht, in dem er entschied, dass die Strafe des Gläubigers, der die Anwendung einer Vertragsklausel missbräuchlich beantragt darin liegen kann, dass er nicht in den Genuss dieser Klausel kommt, sodass der Richter juristisch entscheiden durfte, dass dem Gläubiger kein Schadensersatzanspruch, der aus der Strafklausel stammt zusteht (Kass., 02/02/2018, C. 17.0386.F).

Ein Einreiseverbot widersetzt sich nicht der Bearbeitung eines Antrags auf Familienzusammenführung mit einem sesshaften Belgier.

Bisher verweigerte das belgische Ausländeramt die Prüfung eines Antrags auf Familienzusammenführung, der durch ein Familienmitglied eines sesshaften Belgiers eingereicht wurde, wenn gegen dieses Familienmitglied ein Einreiseverbot verhängt wurde, unter einfachem Verweis auf dieses Einreiseverbot.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Vorgehensweise für rechtswidrig erklärt.

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Der Kassationshof stärkt die Rechte des Bürgers im Rahmen von Gemeindesteuern.

Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Gemeinde Steuerverordnungen erlassen. Damit diese Steuerverordnung wirksam wird, muss sie veröffentlicht werden und dieser Fakt und das Datum der Veröffentlichung werden durch eine Inschrift in einem Spezialregister belegt. Diese Inschrift im Spezialregister muss am ersten Tag der Veröffentlichung der Verordnung geschehen und die Inschriften sind aufsteigend nach Veröffentlichungsdatum nummeriert. Wenn die Gemeinde es unterlässt die Inschrift zu datieren, ist es unmöglich zu prüfen, ob diese am Tag der Veröffentlichung geschah, was dazu führt, dass es unmöglich ist zu prüfen, ob die Inschrift nicht zum Zwecke geschah den Prozessausgang zu beeinflussen. In einem solchen Fall kann der Richter entscheiden, dass die Steuerverordnung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurde, bzw. nicht bewiesen wird, dass dies korrekt geschehen ist und diese für nicht anwendbar erklären (Kass., 12/01/2018, F. 16.0087.F).

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