Der wallonische Gesetzgeber verdeutlicht welche Gesetzgebung bei Raumordnungsverstößen anzuwenden ist, wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzbuches bezüglich der räumlichen Entwicklung (Codt) festgestellt wurden.

Durch ein Dekret vom 15. März 2018, welches den Artikel D.VII.26 des (GRE – Codt) ersetzt entscheidet die Wallonische Region, dass die Protokolle, die vor dem Inkrafttreten der neuen Raumordnungsgesetzgebung dem Prokurator des Königs notifiziert wurden, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet werden, die in Kraft waren, als das Protokoll notifiziert wurde. Von diesem Grundsatz wird nur abgewichen, was die Definitionen des Straftatbestandes, das Ausmaß der Strafen und verschiedene Prozedurbestimmungen angeht (Staatsblatt, 13/04/2018).

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