Anwälte in Sankt Vith, Eupen, spezialisiert in vielen Bereichen, darunter Handelsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht.
/HONORARE
Da es keine gesetzlich festgesetzten Tarife für Anwaltsleistungen gibt, legen wir Wert darauf, Sie vorab über die Kosten zu informieren, die im Rahmen eines Rechtstreits oder einer Rechtsberatung entstehen.
Diese Informationen erhalten Sie selbstverständlich auch im Rahmen der ersten Konsultation.
Rechtschutzversicherung und kostenloser Rechtsbeistand
Bitte überprüfen Sie, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die Kosten und Honorare, die im Rahmen eines Rechtsstreits entstehen, ganz oder teilweise übernimmt. Oft ist eine solche Kostenübernahme im Rahmen einer Autoversicherung oder Familienhaftpflichtversicherung vorgesehen. Denken Sie daran den Streitfall rechtzeitig Ihrer Versicherung zu melden.
Wenn das Einkommen Ihres Haushalts gewisse Grenzbeträge nicht überschreitet, haben Sie Anrecht auf kostenlosen Rechtsbeistand (früher „ProDeo“ genannt), d.h. dass der Staat die Anwaltskosten (vor)finanziert. Nähere Informationen erhalten Sie über das Büro für Rechtshilfe, welches wöchentliche Sprechstunden abhält.
Die Levigo-Anwälte übernehmen keine ProDeo-Akten.
Erstkonsultation
Bei einer Konsultation, auf welche keine weitere Leistung erfolgt, berechnen wir 75 € inkl. MwSt.
Verwaltungskosten
Die Kosten, welche im Rahmen der Verwaltung einer Akte anfallen (Kosten für die Eröffnung, den Abschluss und die Archivierung einer Akte, Schreibkosten, Versandkosten, …), werden nach gewissen Pauschalen angerechnet.
Nähere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Honorare
Die Honorare stellen den Gegenwert der eigentlichen Leistung (Konsultationen, Vorbereitung von Verfahrensstücken, Beistand im Rahmen von Gerichtsexpertisen, Gerichtsverhandlungen, … ) dar, welche der Levigo-Anwalt erbringt.
Falls nichts anderes vereinbart wurde, wenden die Levigo-Anwälte ein Honorar in Höhe von 140 € pro Stunde an.
Für Leistungen, die wir in Familienangelegenheiten erbringen, wird ein Stundenhonorar von 130 € berechnet.
Für Kassationsangelegenheiten wird ein Honorar in Höhe von 190 € pro Stunde berechnet.
Bei effektiver Eintreibung von Beträgen zu Ihren Gunsten sind wir zudem berechtigt ein Erfolgshonorar zu berechnen. Dieses entspricht 20 % des Streitwertes, wenn dieser 5.000 € nicht überschreitet, und 10 % des Streitwertes in allen anderen Fällen.
Mehrwertsteuer
Seit 2014 werden die Honorare, sowie die Verwaltungskosten, um eine Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % erhöht.
Kosten Dritter
Die Kosten, welche in Folge der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, eines Übersetzer oder eines Sachverständigen entstehen, sind vollständig durch den Kunden zurückzuerstatten.
Verfahrenskosten
In der belgischen Gesetzgebung ist vorgesehen, dass die Partei, welche den Prozess verliert, die Verfahrenskosten trägt.
Neben den Gerichtskosten (Eintragungsgebühren, Zustellungskosten, Kosten eventueller Gerichtsexpertisen, …), welche im Prinzip vollständig durch die unterliegende Partei übernommen werden, gehört hierzu auch eine pauschale Entschädigung für die Anwaltskosten (sog. Prozesskostenvergütung).
Mit anderen Worten bekommt die Partei, welche vor Gericht gewinnt, einen Teil seiner Anwaltskosten zurückerstattet.
Die Höhe der Prozesskostenvergütung bestimmt sich nach der Höhe des Streitwertes:
In der Regel wird der Basisbetrag gewährt. In gewissen Fällen (Komplexität der Angelegenheit, Unter- oder Überbewertung einer Forderung, …) kann das Gericht im Rahmen der Minimal- und Maximalbeträge hiervon abweichen.
Bei Streitfällen, welche die soziale Sicherheit betreffen, trägt die Einrichtung der sozialen Sicherheit in fast allen Fällen die Verfahrenskosten. Im Gegenzug fällt die gewährte Prozesskostenvergütung deutlich geringer aus.