Reform der Kassationsprozedur in Strafsachen: die Konturen verschärfen sich.

Seit der letzten grundlegenden Reform der Kassationsprozedur in Strafrechtsangelegenheiten dürfen nur noch Rechtsanwälte, die eine entsprechende Zulassung erhalten haben vor dem Kassationshof auftreten. Die gesetzlichen Bestimmungen ließen jedoch noch einige Fragen offen, was dazu führt, dass die Rechtsbrechung des Kassationshofs diese Präzision nun nach und nach erbringt. Das Gesetz sieht vor, dass der Kassationsbeklagte auf das Memorandum des Klägers antworten darf. Das Antwortmemorandum muss dem Kläger per Einschreiben zugeschickt werden. Ein Versand per Einschreiben an den Rechtsanwalt des Klägers reicht nicht aus. Das Memorandum, das auf diesem Weg zugeschickt wurde ist unzulässig (Kass., 20/12/2017, 17.0426.F).

Die Ratskammer und die Anklagekammer dürfen missbräuchliche Handlungen des Opfers (Zivilpartei) bestrafen.

Eine Zivilpartei hat die Möglichkeit gegen eine Entscheidung der Ratskammer, die das Verfahren einstellt, Berufung einzulegen. Der Kassationshof entschied, dass diese Berufung willkürlich und missbräuchlich sein kann und diese Zivilpartei somit zu Schadensersatz zugunsten des Angeschuldigten verurteilt werden kann (Kass., 20/12/2017, 17.0426.F).

Staatsrat validiert theoretische Berechnungen bezüglich des Windaufkommens in einer Region bezüglich der Betreibung eines Windparks.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss die Behörde, die einen Windpark genehmigt dem Windaufkommen in der Region, wo der Windpark geplant ist, Rechnung tragen. Die Stadt Roeulx, die sich gegen die Errichtung eines Windparks durch die AG ASPIRAVI wehrte und den entsprechenden Genehmigungserlass angefochten hat, machte geltend, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, solange das effektive Windaufkommen nicht dort, wo der Windpark geplant ist, festgestellt worden ist. Der Staatsrat urteilte, dass eine effektive Feststellung des Windaufkommens nicht notwendig ist. Nachvollziehbare, theoretische Berechnungen, die auf korrekten Prämissen fußen, können demzufolge ausreichend sein (Staatsrat 12. Oktober 2017, n° 239.384).

Staatsrat stärkt Rechte der Bevölkerung bezüglich der Ausführung des Meinungsrechts bei öffentlichen Untersuchungsverfahren.

Bevor Umweltgenehmigungen (Betriebserlaubnis) und Städtebaugenehmigungen (Urbanismus) erteilt werden können, muss häufig ein öffentliches Untersuchungsverfahren, während welchem die Bürger ihre Bemerkungen mitteilen können, durchgeführt werden. Der Staatsrat ist mit der Frage befasst worden, ob, wenn dieses öffentliche Untersuchungsverfahren auch andere Sprachgemeinschaften in Belgien betrifft, die Akte in Anwendung der Sprachengesetzgebung übersetzt werden muss. Das oberste belgische Verwaltungsgericht verneint dies, weist jedoch darauf hin, dass, um den nützlichen Charakter des öffentlichen Untersuchungsverfahrens in solchen Fällen zu bewahren, die Teile der Akte übersetzt werden müssen, die notwendig sind, damit die Bevölkerung ihr Meinungsrecht im Rahmen des öffentlichen Untersuchungsverfahrens geltend machen kann (Staatsrat 11. Oktober 2017, n°239.347).

Staatsrat stärkt Rechte des Verwaltungsrats und des Direktionsausschusses einer Interkommunalen:

Wenn Statuten einer Interkommunalen vorsehen, dass der Verwaltungsrat zuständig ist, um Personal einzustellen, dann ist er ebenfalls ermächtigt, auch ohne dass dies ausdrücklich in den Statuten vorgesehen ist, Personal zu kündigen.

Artikel L 1523 – 18 des Kodex, welcher vorsieht, dass die generellen Regeln in Personalsachen nicht durch den Verwaltungsrat delegiert werden dürfen, impliziert nicht, dass der Verwaltungsrat die Fragen bezüglich der Einstellung und Entlassung des Personals nicht an den Direktionsausschuss delegieren darf. Diese Delegation ist Bestandteil der täglichen Geschäftsführung und somit rechtens (Staatsrat, 27. September 2016).

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