Aus verschiedenen nationalen Rechtstexten und aus dem Grundsatz, dass einer Person ein fairer Prozess geboten werden muss, entspringt der Grundsatz, dass ein Angeklagter die Möglichkeit haben muss persönlich vor seinem Richter zu erscheinen, auch wenn er durch einen Anwalt begleitet wird.
Auch wenn dieses Recht nicht unbegrenzt ist, muss ein Richter einem Vertagungsantrag trotzdem immer dann stattgeben, wenn der Beschuldigte plausibel darlegt, dass er krank ist und somit nicht an der Sitzung teilnehmen kann
(Kass., 13/06/2023, P.23.0316.N)