Kassationshof beschreibt die Befugnis des Gerichtes im Rahmen eines Einspruchs gegen eine Entscheidung, die eine Geldstrafe wegen eines Umweltvergehens auferlegt.

Wenn eine Person, die wegen einem Umweltvergehen eine Geldstrafe bezahlen muss dagegen Einspruch einlegt, ist die Kontrolle des Gerichtes umfassend. Es handelt sich nicht nur um eine pure Legalitätsprüfung. Das Gericht muss somit prüfen, ob die Prozedur zur Verhängung der Geldstrafe rechtmäßig war, ob das Umweltvergehen zulasten dieser Person belegt ist und, welche Strafe für dieses Umweltvergehen angemessen ist. Selbst wenn Geldstrafe, die der sanktionierende Beamte auferlegt hat legal ist, weil sie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, kann das Gericht eine andere Strafe wählen. Das einzige was der Richter nicht darf ist, wenn das Vorgehen belegt ist, keine Strafe auszusprechen. Dies darf nur der sanktionierende Beamte (Kass., 21/03/2018, P.17.0499.F).

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