Das Gesetz vom 6. Juli 2017, „Pot-pourri-V-Gesetz“ genannt, welches am 3. August 2017 in Kraft getreten ist, hat wichtige Neuerungen in Bezug auf die Einspruchsmöglichkeiten in Zivilprozessen mit sich gebracht.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes stellte der Einspruch das gewöhnliche Rechtsmittel dar, welches es einer Person, die im Versäumnis verurteilt worden war (d.h. wenn sie weder persönlich in der Gerichtsverhandlung anwesend noch durch einen Anwalt vertreten war), ermöglichte, dasselbe Gericht erneut mit der Streitsache zu befassen. Bis Anfang August 2017 konnten alle Versäumnisurteile mittels eines Einspruchs in Frage gestellt werden.