Die Abschaffung des Verbots Kaufverträge zwischen Ehepartnern abzuschließen.

Durch ein Gesetz vom 22. Juli 2018 hat der Gesetzgeber den Artikel 1595 des Zivilgesetzbuches, welcher Verkäufe zwischen Ehepartnern verbot, abgeschafft.

Dies bedeutet, dass Ehepartner sich nun Objekte, egal, ob es sich um Immobilien oder Möbel handelt, verkaufen dürfen.

Durch dieses neue Gesetz, tut Belgien es diversen anderen Ländern, wie z.B. Frankreich und den Niederlanden gleich, wo diese Rechtsgeschäfte schon länger erlaubt sind, gleich.

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