Am 15. März 2018 verabschiedete die Wallonische Region ein Dekret über den Wohnmietvertrag.
Im Rahmen der Zuständigkeitsübertragungen, die stattgefunden haben, ist die Deutschsprachige Gemeinschaft nun für diese Gesetzgebung zuständig.
Insofern die Deutschsprachige Gemeinschaft die Fragen, die vor dem Verfassungsgerichtshof geklärt wurden, noch nicht verändert hat, gilt die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes auch für die Mietverträge in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die klagenden Parteien warfen die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung auf, die es dem Vermieter erlaubt verschiedene Informationen vom Mieter zu verlangen.