Das gemeinsame Eigentum in Immobilien mit mehreren Appartements darf ohne richerliche Erlaubnis betreten werden.

Eine beschuldigte Person warf auf, dass die Polizisten nicht zu seinem Privatappartement hätten gelangen können, insofern sie keine richterliche Erlaubnis hatten, um in die Gemeinschaftsteile des Miteigentums zu gehen.

Der Kassationshof entschied jedoch, dass das gemeinschaftliche Eigentum der Miteigentümer in mehr Appartementhäusern nicht durch Artikel 15 der Verfassung, welche die Unverletzbarkeit des Privatwohnortes vorsieht, geschützt ist und die Beamten somit keine richterliche Erlaubnis benötigten, um diesen Teil zu betreten. (Kass., 27/05/2020, P. 20.0522.F)

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