Verfassungsgerichtshof: In Belgien geborene oder vor ihrem zwölften Lebensjahr angekommene Ausländer dürfen nur im Falle von Terrorismus oder schweren Straftaten ausgewiesen werden.

In seinem Entscheid 112/2019 vom 18. Juni 2019 stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass der Entzug des Aufenthaltsrechts oder die Ausweisung von Ausländern, die in Belgien geboren wurden oder vor ihrem zwölften Lebensjahr in Belgien angekommen sind und sich seitdem hauptsächlich und ordnungsgemäß in Belgien aufgehalten haben, nur dann mit höherem Recht vereinbar ist, wenn dies auf Fälle terroristischer Handlungen oder sehr schwerer Straftaten beschränkt wird.

Europäischer Gerichtshof validiert neue Ausschlussgründe vom Flüchtlingsstatut

Das Genfer Flüchtlingsabkommen bestimmt, welche Personen Flüchtlinge sind. Es handelt sich um Personen, die aus berechtigten Gründen befürchten aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt zu werden und nicht den Schutz ihres Heimatlandes in Anspruch nehmen können.

Das Abkommen legt auch die Gründe fest, aufgrund derer einer solchen Person das Flüchtlingsstatut verweigert oder aberkannt werden kann.

2011 wurden auf Ebene der Europäischen Union zusätzliche Gründe festgelegt, welche es den Mitgliedstaaten erlauben, solchen Personen das Flüchtlingsstatut zu entziehen oder zu verweigern[1].

Dies ist der Fall, wenn die Person eine Gefahr für die Sicherheit und Allgemeinheit darstellt, insofern sie wegen einer besonders schweren Straftat verurteilt wurde.

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Familienzusammenführung als Ehepartner : Auflösung der Ehe wegen häuslicher Gewalt

In den ersten fünf Jahren, nachdem ein Drittstaatbürger (=Ausländer, der nicht EU-Bürger ist) über eine Familienzusammenführung als Ehepartner einen Aufenthalt erhalten hat, kann das Ausländeramt überprüfen, ob die Bedingungen für die Familienzusammenführung weiterhin erfüllt sind und im Falle einer Auflösung der Ehe den Aufenthalt entziehen.

Das Aufenthaltsrecht darf jedoch nicht entzogen werden, wenn der Drittstaatangehörige nachweist, dass er Opfer häuslicher Gewalt gewesen ist.

Während der Ausländer, der mit einem sesshaftem Belgier (= Belgier, der weder im EU-Ausland gearbeitet noch gelebt hat) verheiratet war, nachweisen muss, dass er über eine Arbeit oder ausreichende Einkünfte verfügt, um ohne Sozialhilfe klarzukommen und krankenversichert ist, damit ihm der Aufenthalt nicht entzogen wird, gilt diese Bedingung nicht, wenn der Ausländer, der nicht EU-Bürger ist, zuvor mit einem anderen Drittstaatangehörigen verheiratet war.

In seinem Entscheid Nr. 17/2019 vom 7. Februar 2019 hat der Verfassungsgerichtshof diese Situation für diskriminierend erklärt.

Inkrafttreten des einheitlichen Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit in Belgien

Um als Ausländer in Belgien einer Arbeit nachgehen zu dürfen, bedarf es eines Aufenthaltsrechts und einer Arbeitserlaubnis (oder einer Freistellung von dieser Verpflichtung).

Drittstaatsangehörige, d.h. Personen, die weder Belgier noch EU-Bürger sind, mussten bisher, um aufgrund der Arbeit in Belgien einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen zu erhalten, zwei Antragsstellen anlaufen (das Ausländeramt für die Aufenthaltsgenehmigung und, über ihren Arbeitgeber, die Wallonische Region, die Flämische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt oder die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Arbeitserlaubnis).

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis, um als Drittstaatsangehöriger in Belgien zum Zweck einer Arbeit einen Aufenthalt zu erhalten. 

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Sind Palästinenser Staatenlose?

Ein Staatenloser ist eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehöriger ansieht. Seit einigen Monaten wird vor den flämischen und deutschsprachigen Gerichten die Frage diskutiert, ob Palästinenser Staatenlose sind oder nicht.

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