Das Genfer Flüchtlingsabkommen bestimmt, welche Personen Flüchtlinge sind. Es handelt sich um Personen, die aus berechtigten Gründen befürchten aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt zu werden und nicht den Schutz ihres Heimatlandes in Anspruch nehmen können.
Das Abkommen legt auch die Gründe fest, aufgrund derer einer solchen Person das Flüchtlingsstatut verweigert oder aberkannt werden kann.
2011 wurden auf Ebene der Europäischen Union zusätzliche Gründe festgelegt, welche es den Mitgliedstaaten erlauben, solchen Personen das Flüchtlingsstatut zu entziehen oder zu verweigern[1].
Dies ist der Fall, wenn die Person eine Gefahr für die Sicherheit und Allgemeinheit darstellt, insofern sie wegen einer besonders schweren Straftat verurteilt wurde.