Vor wenigen Tagen wurde eine umfangreiche Reform des belgischen Asylrechts im Staatsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 22. März 2018 in Kraft [1]. Vor allem die Prozeduren, um internationalen Schutz (Asyl oder subsidiäres Schutzstatut) in Belgien zu erhalten wurden angepasst. Die wichtigsten Neuerungen werden nachstehend zusammengefasst:
Ausweisungen und Einreiseverbote
Wenn ein Ausländer sich illegal in Belgien aufhält, kann er des Landes verwiesen werden.
Außerdem kann ihm die Einreise untersagt werden.
In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift für Ausländerrecht wurden zwei wichtige Entscheidungen in Bezug auf Anweisungen, das Staatsgebiet zu verlassen und Einreiseverbote veröffentlicht [1].
Belgier werden: Zunächst einem Einbürgerungskurs folgen.
Ende Dezember hat der Justizminister angekündigt, dass in Zukunft jeder, der Belgier werden möchte, einem Einbürgerungskurs folgen muss.
Die entsprechenden Gesetzestexte müssen jedoch noch durch das Parlament verabschiedet werden, so dass das Datum des Inkraftretens dieser Maßnahme noch nicht bekannt ist.
Bereits zum aktuellen Zeitpunkt empfiehlt es sich jedoch für zahlreiche Personen im Hinblick auf die Erlangung der belgischen Nationalität (sowie im Hinblick auf die Verlägerung ihres Aufenthaltstitels) einem Integrationsparcours zu folgen.
Neue Aufenthaltsmöglichkeit für Staatenlose?
Ein Staatenloser ist eine Person, die kein Staat aufgrund seiner Rechtsordnung als seinen Staatsangehörigen ansieht.
Um als Staatenloser anerkannt zu werden, ist eine Prozedur vor dem Familiengericht erforderlich.
Es reicht jedoch nicht aus, als Staatenloser anerkannt zu sein, um ein Aufenthaltsrecht in Belgien zu erhalten. Auch sieht die Gesetzgebung keine spezifischen Aufenthaltsprozeduren für Staatenlose vor.