Ein Staatenloser ist eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehöriger ansieht. Seit einigen Monaten wird vor den flämischen und deutschsprachigen Gerichten die Frage diskutiert, ob Palästinenser Staatenlose sind oder nicht.
Palästina wurde nicht von Belgien als Staat anerkannt. Für die einen wäre eine solche Anerkennung jedoch Voraussetzung dafür, dass die belgischen Gerichte von einem Staat ausgehen können (sog. „konstitutive Theorie“). Für die anderen reicht es, damit von einem Staat die Rede sein kann, aus, dass nachgewiesen wird, dass Palästina ein Gebiet, eine Bevölkerung und eine Staatsgewalt sowie die Möglichkeit hat, internationale Beziehungen zu unterhalten (sog. „deklarative Theorie“).
Das Gericht Erster Instanz Eupen hat sich in verschiedenen Urteilen vom 20. November 2018 zu dieser Frage geäußert. Da die Staatsangehörigkeit die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat ist, sei nicht allein ausschlaggebend, ob Palästina ein international anerkannter Staat ist, sondern müsse ebenfalls geprüft werden, ob die Antragsteller von Palästina als Staatsangehöriger angesehen werden. Das Gericht stellt dann fest, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, welche den Erwerb oder den Verlust der palästinensischen Staatsbürgerschaft regelt, so dass „selbst ethnische Palästinenser […] keine palästinensische Staatsbürgerschaft erwerben“ könnten. Außerdem könne die Palästinensische Autonomiebehörde Palästinensern nicht die Rechte und den Schutz garantieren, die ein Staat üblicherweise seinen Angehörigen gewähre, wie die Ein- und Ausreise in das Heimatland, das Recht sich dort niederzulassen oder das Recht auf diplomatischen Schutz. Somit könnten Palästinenser - unabhängig von der Frage, ob Palästina ein Staat ist oder nicht - als Staatenlose anerkannt werden, insofern sie, mangels Nationalitätsgesetzes, ohnehin nicht die palästinensische Staatsbürgerschaft besitzen oder erlangen könnten.
Das Gericht Erster Instanz Eupen schließt sich somit einer dritten Ansicht an, wonach, um von einer Staatsangehörigkeit auszugehen, nicht nur erforderlich ist, dass es sich um einen Staat handelt, sondern auch, dass es ein Nationalitätsgesetz gibt, also ein Gesetz, welches die Zugehörigkeit zu diesem Staat regelt – was in Palästina, selbst wenn man von einem Staat ausgehen würde, jedoch nicht der Fall ist. Palästinenser können vor dem Gericht Erster Instanz Eupen demnach weiterhin als Staatenlose anerkannt werden, insofern sie keine "andere" Staatsangehörigkeit haben.