Der Kassationshof definiert den Verkehrsunfall

Ist eine Person, die in einen Bus einsteigt und die sich dabei verletzt, Opfer eines Verkehrsunfalls und kann somit auf eine Entschädigung in Anwendung des Gesetzes bezüglich der schwachen Verkehrsteilnehmer (Artikel 29 bis des Gesetzes vom 21/11/1989 bezüglich der Kraftfahrzeugspflichtversicherung) pochen?

Der Kassationshof vertritt diese Meinung.

In einer Angelegenheit, in der eine Person sich beim Einsteigen in den Bus verletzt hat, entschied der Kassationshof, dass es sich hierbei um einen Verkehrsunfall handelt, was bedeutet, dass das Polizeigericht zuständig ist und, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Entschädigung in Anwendung des Artikels 29bis, der die schwachen Verkehrsteilnehmer schützt, zu zahlen ist (Kass., 5/06/2020, C.18.0432.F).

Verurteilung wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ist möglich, obwohl die Polizisten den Verurteilten nicht haben fahren sehen

Zwei Polizisten fanden eine offensichtlich angetrunkene Person schlafend hinter dem Steuer eines Autos vor.

Das Strafgericht HENEGAU, Abteilung CHARLEROI, verurteilte diese Person als betrunkener Fahrer am Steuer.

Vor dem Kassationshof warf der Verurteilte auf, dass er mit dem Auto nicht gefahren sei und somit nicht verurteilt werden könne.

Diese Argumentation verwarf der Kassationshof.

Es reicht, so der Kassationshof, dass, aufgrund der festgestellten Elemente, die Richter sicher waren, dass die Person, die sie verurteilen unter Alkoholeinfluss gefahren ist, auch wenn die Polizisten dies nicht gesehen haben.  In diesem Fall war der Schlüssel eingesteckt, der Kontakt vorhanden, die Bremslichter an, was die Richter dazu bewogen hat zu schlussfolgern, dass die entsprechende Person gefahren sein muss. (Kass., 14/10/2020, P.200557.F)

Die Gemeinden dürfen die Verbrennung von Hausmüll nicht sanktionieren, in den Fällen, in denen diese Verbrennung durch das Wald- und Forstgesetzbuch erlaubt sind.

Artikel D.167, §1, des ersten Buches des Umweltgesetzbuches sieht vor, dass die Gemeinderäte ermächtigt sind, durch eine Gemeindeverordnung, gewisse Taten zu bestrafen, unter anderem das Verbrennen von Haushaltsmüll an der freien Luft oder in Installationen, die nicht dem Dekret vom 27. Juni 1996 bezüglich des Mülls entsprechen, mit Ausnahme jedoch der Hypothesen, in denen das Forst- und Landgesetzbuch die Verbrennung von natürlichen Trockenabfällen, welche aus den Wäldern, Feldern und Gärten stammen, erlaubt. 

Das Gericht, welches die Entscheidung eines sanktionierenden Beamten bestätigt, der jemanden aufgrund einer Verletzung einer Gemeindeverordnung verurteilt, weil er Abfälle verbrannt hat, ohne zu prüfen, ob diese Abfälle nicht legal in Anwendung des Forts- und Landgesetzbuches verbrannt wurden ist somit illegal (Kass., 07/10/2020, P. 20.0249.F).

Neue Aufenthaltsregeln für ausländische Studenten

Am 15. August 2021 sind neue Regeln in Bezug auf den Aufenthalt von ausländischen Studenten in Belgien in Kraft getreten.

In der Gesetzgebung ist nun vorgesehen, was man unter Begriffen wie „Vollzeitstudium“, „Hochschulstudium“, … versteht. Die für einen Aufenthaltsantrag erforderlichen Dokumente wurden aufgelistet und es wurde präzisiert, wer einem ausländischen Studenten eine Studentenbörse oder ein Studentendarlehen erteilen kann, nämlich internationale Organisation oder nationale Behörden, eine Gemeinschaft, eine Region, eine Provinz oder eine Gemeinde oder eine Hochschuleinrichtung. Der Garantiegeber muss seinerseits Belgier sein oder über einen unbefristeten Aufenthalt verfügen.

Es wurde eine Zulässigkeitsprozedur eingeführt: Wenn der Antrag vollständig ist, erhält der ausländische Student eine Empfangsbestätigung und sein Antrag wird dem Ausländeramt übermittelt. Innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag der Empfangsbestätigung muss das Ausländeramt seine Entscheidung treffen. Mangels Entscheidung innerhalb dieser Frist gilt der Antrag als angenommen, es sei denn es liegt ein Verweigerungsgrund vor.

In diesem Zusammenhang wurden neue Möglichkeiten vorgesehen, um den Aufenthalt zu verweigern oder zu entziehen. Dies ist nun auch aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit oder im Falle von betrügerischen Handlungen möglich sowie wenn die Bildungseinrichtung sich nicht an die Sozial-, Steuer- oder Beschäftigungsgesetzgebung hält. In solchen Fällen muss das Ausländeramt jedoch den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhalten.

Ein Ausländer, der im EU-Ausland über einen Studentenaufenthalt verfügt, kann einen Aufenthalt von Maximum 360 Tagen beantragen, um in Belgien sein Studium zu beenden.

Nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums kann der ausländische Student einen Aufenthalt von maximal einem Jahr beantragen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten ab Erhalt des Diploms und spätestens 15 Tage vor Ablauf des Aufenthaltstitels eingereicht werden.

Wallonische Region erkennt die Überschwemmungen vom 14., 15. und 16. Juli als „öffentliche Naturkatastrophe“ an

Die Regierung der Wallonischen Region hat die Überschwemmungen in den 84 Gemeinden der Provinz Lüttich (darunter die neun deutschsprachigen Gemeinden) sowie in weiteren Provinzen und Gemeinden als öffentliche Naturkatastrophe anerkannt.

Der Erlass der Regierung muss noch im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Ab dem ersten Tag, welcher auf diese Veröffentlichung folgt, haben die betroffenen Bürger drei Monate Zeit, um beim regionalen Katastrophenhilfsdienst einen Antrag auf Entschädigung einzureichen.

Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Gütern (Immobilien), die durch eine Überschwemmung entstanden sind, können nur dann entschädigt werden, wenn sie nicht durch einen Versicherungsvertrag (Feuerversicherung) gedeckt werden können.

Die Entschädigung betrifft nur bestimmte Güter:

  • Güter, bei denen es sich nicht um „einfache Risiken“ handelt (Immobilien im Freien wie Gartenhäuser oder bestimmte bewegliche Güter im Freien wie Gartenmöbel, …),
  • Fahrzeuge, die zum gewöhnlichen Transport eines Haushaltes dienen und die mindestens 5 Jahre alt sind, vorausgesetzt sie sind nicht durch eine Kaskoversicherung gedeckt,
  • Böden,
  • Waldbestände,
  • Kulturen,
  • Lebendviehbestände außerhalb von Gebäuden,
  • Ernten.

Personen, deren finanzielle Lage es ihnen nicht erlaubt, ihre Güter zu versichern und die ein Eingliederungseinkommen oder eine vergleichbare Unterstützung beziehen, können jedoch auch eine Entschädigung für den Inhalt oder das Gebäude beantragen.

Der Entschädigungsantrag muss durch den Eigentümer der Güter eingereicht werden.

Derzeit muss noch folgendes Formular ausgefüllt werden: https://interieur.wallonie.be/sites/default/files/2021-05/formulaireEntsch%C3%A4digungsantrag.pdf. Die Regierung hat jedoch angekündigt, in den nächsten Tagen, die Entschädigungsprozedur dem Ausmaß der Überschwemmungen anpassen zu wollen. Es könnte also sein, dass in Kürze ein spezielles Formular herausgegeben wird.

Wenn die Güter versichert sind, muss vorher eine Beteiligung der Versicherungsgesellschaft beantragt werden.

Wenn der Antrag vollständig und zulässig ist, werden die Schäden gemeinsam eingeschätzt. Die Höhe des Schadensersatzes wird aufgrund einer Tabelle mit verschiedenen Tranchen bestimmt. Alle erhaltenen Entschädigungen und Beihilfen werden abgezogen. Die Kosten von Schutzmaßnahmen, die auf Kosten des Geschädigten ergriffen und als nützlich für die Schadensbegrenzung anerkannt wurden, können zu 70 % übernommen werden.

Die Entscheidung des regionalen Katastrophenhilfsfonds kann innerhalb von 60 Tagen beim Fonds selbst beanstandet werden. Sie kann auch gerichtlich angefochten werden.

/KONTAKTDATEN

Kelmis 

Kapellstraße 26
B-4720 Kelmis

T +32 (0) 87 65 28 11
F +32 (0) 87 55 49 96
E info@levigo-avocats.be