Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung

Am 1. Juni 2017 ist das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung in Kraft getreten. Dieser Text ersetzt das alte wallonische Städtebaugesetzbuch (CWATUPE). Alle Städtebauanträge, die nach dem 1. Juni 2017 eingereicht werden, müssen dieser neuen Gesetzgebung entsprechen.

Das neue Gesetzbuch enthält zahlreiche Änderungen, die nicht alle in einigen Zeilen beschrieben werden können.

Um das Problem der langen Fristen bis es zu einer Entscheidung kommt zu beheben, sieht das neue Gesetz zwingende Fristen für die Verwaltung vor. Wenn die Behörde innerhalb dieser Zeitspanne nicht entschieden hat, wird automatisch eine übergeordnete Instanz mit ihrer Akte befasst. Um zu vermeiden, dass das Entscheidungsgremium aus Zeitmangel keine Entscheidung fällen kann, raten wir Ihnen vorher einen informellen Kontakt herzustellen, um die Genehmigungsakte zu besprechen.

Der wallonische Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung der neuen Normen das Ziel die Raumordnung flexibler zu gestalten. Abgesehen vom Sektorenplan, einigen wenigen Details der Verstädterungsgenehmigung und von verschiedenen Bestandteilen des regionalen Leitfadens, haben sämtliche Raumordnungsdokumente nur noch einen Richtwert. Die Entscheidungsträger haben somit immer die Möglichkeit, unter Beachtung verschiedener Voraussetzungen, diese Dokumente nicht anzuwenden.

Somit ist es zum Beispiel, zumindest rechtstheoretisch möglich, von einem kommunalen Leitfaden (die heute kommunale genannt wird) oder von einem kommunalen Raumordnungsplan (der heute lokales Orientierungsschema genannt wird) abzuweichen, ohne die strikten Bedingungen einzuhalten, die der Staatsrat erlassen hat, um von einer Regel mit normativem Charakter abzuweichen.

Für eine umfassende Beschreibung der neuen Regeln und einer kritischen Bewertung der Leitfaden, siehe D. Barth, „les guides d’urbanisme: Une valeur indicative à allure fort règlementaire?"

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