Neues vom Kassationshof

I. Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union im Ausland verhaftet werden und ins Gefängnis kommen, greift grundsätzlich das Wiener Abkommen vom 24. April 1963 über die Konsulatsbeziehungen. Dieser internationale Vertrag legt dem Staat, der sie festgenommen hat, insofern er Vertragsparteien ist, verschiedene Verpflichtungen auf. So muss er es z.B. zulassen, dass sie mit dem Konsulat des Staates, dessen Staatsbürgerschaft sie haben, korrespondieren, dass dieses Konsulat ihre Familie informiert, dass es sich über ihre Haftbedingungen informieren kann, verschiedene Einkäufe von notwendigen Gütern (zu Ihren Lasten) tätigen kann, und sie im Gefängnis besuchen können.

Die Gerichte wurden mit folgender Frage befasst: kann der Staat, dessen Staatsbürger sie sind, wenn sie eine entsprechende Anfrage an das Konsulat stellen die Konsulatsdienstleistung ablehnen? Anders ausgedrückt, gilt es zu prüfen, ob die Gerichte des Staates dessen Staatsbürger sie sind diesen dazu verurteilen können seine Konsulatsdienstleistung zu gewähren, oder ob es sich hierbei um eine Opportunitätsentscheidung der Exekutivgewalt handelt.

Am 29. September 2017 hat der Kassationshof entschieden, dass das Wiener Abkommen über die Konsulatsbeziehungen dem belgischen Staat keine direkte Verpflichtung auferlegt zu intervenieren und er somit frei entscheiden kann, ob er die Leistungen, die im Abkommen vorgesehen sind für einen Staatsbürger erbringt. Die Gerichte können den belgischen Staat hierzu nicht zwingen. Der Kassationshof hat durch dieses Urteil die anderslautende Entscheidung des Appellationshofes Brüssel kassiert (Kass., 29/09/2017, C.15.0269.F).

II. Wenn Sie Sozialdienstleistungen zu Unrecht erhalten, kann die Behörde, die diese gezahlt hat einen Rückforderungsanspruch stellen. Wenn diese Leistungen jedoch zu Unrecht aufgrund eines Fehlers der Behörde erfolgt sind, ist diese, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, nicht berechtigt die zu Unrecht gezahlten Beträge zurückzufordern. Hierbei handelt es sich um eine Anwendung des Artikels 17 der Charta des Sozialversicherten. In der folgenden Note habe ich eine kurze Zusammenfassung dieses Mechanismus erstellt (in französischer Sprache).

 

 

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