Belgier werden: Zunächst einem Einbürgerungskurs folgen.

Ende Dezember hat der Justizminister angekündigt, dass in Zukunft jeder, der Belgier werden möchte, einem Einbürgerungskurs folgen muss.

Die entsprechenden Gesetzestexte müssen jedoch noch durch das Parlament verabschiedet werden, so dass das Datum des Inkraftretens dieser Maßnahme noch nicht bekannt ist.

Bereits zum aktuellen Zeitpunkt empfiehlt es sich jedoch für zahlreiche Personen im Hinblick auf die Erlangung der belgischen Nationalität (sowie im Hinblick auf die Verlägerung ihres Aufenthaltstitels) einem Integrationsparcours zu folgen.

In der Tat müssen volljährige Personen, die seit mehr als fünf aber weniger als zehn Jahren legal in Belgien leben und weder in Belgien geboren wurden, noch eine Behinderung haben oder Invalide sind oder das Pensionsalter erreicht haben, ihre „soziale Integration“ nachweisen.[1]

Der Nachweis der Erfüllung dieser Bedingung kann über verschiedene Wege erbracht werden (Berufsausbildung von mindestens 400 Stunden und ggf. zusätzlich Leistung von 234 Arbeitstagen, Diplom einer belgischen Bildungseinrichtung - mindestens Oberstufe des Sekundarunterrichts, Befolgen eines Integrationsparcours, ...).

Das Befolgen eines Integrationsparcours stellt womöglich den einfachsten und schnellsten Weg dar, die Bedinung der sozialen Integration zu erfüllen.

Seit kurzem gibt es auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine gesetzliche Grundlage für einen solchen Integrationsparcours.

In der Tat wurde am 11. Dezember 2017 das Dekret über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt verabschiedet, welches am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Dieses Dekret definiert des Integrationsparcours als „ein auf die Lebensumstände und Bedürfnisse des Migranten zugeschnittenes Bildungs- und Begleitprogramm, das dem Migranten als Hilfestellung bei seinen ersten Schritten in der Aufnahmegesellschaft dienen soll, das sich seinem Lebensumfeld bestmöglich anpasst und das sich aus einem Erstempfang, einer Sozialbilanzerstellung, einem Sprachkurs, einem Integrationskurs, einer individuellen Begleitung während des Parcours und Informationsgesprächen zur sozial-beruflichen Eingliederung zusammensetzt“.

Während gewisse Personenkategorien, die sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft niederlassen, verpflichtet sind, dem Integrationsparcours zu folgen, sieht das Dekret auch vor, dass jeder Migrant, d.h. jede Person, die ihr Heimatland verlässt und sich dauerhaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft niederlässt, dem Integrationsparcours folgen kann, insofern es ausreichend freie Plätze gibt.

Ansprechpartner für den Intregrationsparcours in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Referenzzentrum Info Integration.

Am Ende des Integrationsparcours, der sich aus verschiedenen Teilen zusammensetzen kann (Erstempfang, Sprachkurs Niveau A2, Integrationskurs, Beratungsgespräche), erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung.

Diese Bescheinigung muss dem Antrag auf Erlangung der belgischen Staatsangehörigkeit (sog. „Staatsbürgerschaftserklärung“), welcher beim Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde eingereicht wird, beigefügt werden. [2], [3]


[1] Neben der sozialen Integration sind je nach Personenkategorie weitere Bedingungen zu erfüllen.

[2] Die Bescheinigungen zum Abschluss des Integrationsparcours, die bereits vor dem Inkrafttreten des Dekrets (1. Januar 2018) durch Info Integration ausgestellt wurden, können ebenfalls im Rahmen der Staatsbürgerschaftserklärung verwendet werden.

[3] Staatenlose können über einen Naturalisierungsantrag, der bei der Abgeordnetenkammer einzureichen ist, unter vereinfachten Bedingungen Belgier werden.

/KONTAKTDATEN

Kelmis 

Kapellstraße 26
B-4720 Kelmis

T +32 (0) 87 65 28 11
F +32 (0) 87 55 49 96
E info@levigo-avocats.be