Mieten, die nur durch eine Verletzung der Urbanismusbestimmungen erzielt werden konnten, können beschlagnahmt werden.

Der Kassationshof entschied, dass, wenn eine Person in einem Haus Wohnungen hinzugefügt hat, ohne die entsprechende Städtebaugenehmigung erhalten zu haben, dann hat er eine Straftat begangen und die Vermögensvorteile, die hieraus resultieren, können beschlagnahmt werden. Der Richter kann somit die Beschlagnahmung der erhaltenen Mieten für die Wohnungen, für die keine Städtebaugenehmigung vorlag anordnen (Kass., 28/02/2018, P.17.0500.F).

Der wallonische Gesetzgeber verdeutlicht welche Gesetzgebung bei Raumordnungsverstößen anzuwenden ist, wenn diese vor Inkrafttreten des Gesetzbuches bezüglich der räumlichen Entwicklung (Codt) festgestellt wurden.

Durch ein Dekret vom 15. März 2018, welches den Artikel D.VII.26 des (GRE – Codt) ersetzt entscheidet die Wallonische Region, dass die Protokolle, die vor dem Inkrafttreten der neuen Raumordnungsgesetzgebung dem Prokurator des Königs notifiziert wurden, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet werden, die in Kraft waren, als das Protokoll notifiziert wurde. Von diesem Grundsatz wird nur abgewichen, was die Definitionen des Straftatbestandes, das Ausmaß der Strafen und verschiedene Prozedurbestimmungen angeht (Staatsblatt, 13/04/2018).

Staatsrat validiert theoretische Berechnungen bezüglich des Windaufkommens in einer Region bezüglich der Betreibung eines Windparks.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss die Behörde, die einen Windpark genehmigt dem Windaufkommen in der Region, wo der Windpark geplant ist, Rechnung tragen. Die Stadt Roeulx, die sich gegen die Errichtung eines Windparks durch die AG ASPIRAVI wehrte und den entsprechenden Genehmigungserlass angefochten hat, machte geltend, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, solange das effektive Windaufkommen nicht dort, wo der Windpark geplant ist, festgestellt worden ist. Der Staatsrat urteilte, dass eine effektive Feststellung des Windaufkommens nicht notwendig ist. Nachvollziehbare, theoretische Berechnungen, die auf korrekten Prämissen fußen, können demzufolge ausreichend sein (Staatsrat 12. Oktober 2017, n° 239.384).

Staatsrat stärkt Rechte der Bevölkerung bezüglich der Ausführung des Meinungsrechts bei öffentlichen Untersuchungsverfahren.

Bevor Umweltgenehmigungen (Betriebserlaubnis) und Städtebaugenehmigungen (Urbanismus) erteilt werden können, muss häufig ein öffentliches Untersuchungsverfahren, während welchem die Bürger ihre Bemerkungen mitteilen können, durchgeführt werden. Der Staatsrat ist mit der Frage befasst worden, ob, wenn dieses öffentliche Untersuchungsverfahren auch andere Sprachgemeinschaften in Belgien betrifft, die Akte in Anwendung der Sprachengesetzgebung übersetzt werden muss. Das oberste belgische Verwaltungsgericht verneint dies, weist jedoch darauf hin, dass, um den nützlichen Charakter des öffentlichen Untersuchungsverfahrens in solchen Fällen zu bewahren, die Teile der Akte übersetzt werden müssen, die notwendig sind, damit die Bevölkerung ihr Meinungsrecht im Rahmen des öffentlichen Untersuchungsverfahrens geltend machen kann (Staatsrat 11. Oktober 2017, n°239.347).

Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung

Am 1. Juni 2017 ist das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung in Kraft getreten. Dieser Text ersetzt das alte wallonische Städtebaugesetzbuch (CWATUPE). Alle Städtebauanträge, die nach dem 1. Juni 2017 eingereicht werden, müssen dieser neuen Gesetzgebung entsprechen.

Das neue Gesetzbuch enthält zahlreiche Änderungen, die nicht alle in einigen Zeilen beschrieben werden können.

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