Der Kassationshof entschied, dass, wenn eine Person in einem Haus Wohnungen hinzugefügt hat, ohne die entsprechende Städtebaugenehmigung erhalten zu haben, dann hat er eine Straftat begangen und die Vermögensvorteile, die hieraus resultieren, können beschlagnahmt werden. Der Richter kann somit die Beschlagnahmung der erhaltenen Mieten für die Wohnungen, für die keine Städtebaugenehmigung vorlag anordnen (Kass., 28/02/2018, P.17.0500.F).