Am 1. Januar 2020 hat die Deutschsprachigen Gemeinschaft die Zuständigkeit für den Städtebau und die Raumordnung im deutschen Sprachgebiet (Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, St. Vith) übernommen.
In einer ersten Phase wird die zuvor durch die Wallonische Region ausgearbeitete Gesetzgebung, sprich das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, weiterhin anwendbar sein.
Bereits zum aktuellen Zeitpunkt wurden jedoch Anpassungen der bestehenden Gesetzgebung vorgenommen.[1]