Kassationshof fällt Grundsatzurteil bezüglich der einforderbaren Prozesskosten durch den sanktionierenden Beamten bei umweltrechtlichen Geldstrafen.

Wenn der sanktionierende Beamte der wallonischen Region wegen eines Verstoßes gegen die Umweltgesetzgebung jemandem eine Geldstrafe auferlegt und diese gerichtlich angefochten wird, darf der sanktionieren Beamte, wenn er den Prozess gewinnt, keine Prozesskostenvergütung erhalten (Kass., 11/04/2018, P. 18.0114.F).

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