Im Zuge der letzten Staatsreform haben die Regionen umfangreiche Zuständigkeiten im Bereich der Mietgesetzgebung erhalten. Durch ein Dekret vom 15. März 2018 bezüglich des Wohnmietvertrags, hat die Wallonische Region diese Zuständigkeit ausgeübt (Staatsblatt, 29 März 2018). Ab dem 1. September 2018 tritt somit eine umfangreiche Reform des Mietrechts in Kraft und neue Mietverträge wie der Studentenmietvertrag, die Mitmieterschaft und der Übergangsmietvertrag werden nun ausdrücklich durch die Gesetzgebung vorgesehen. Das Dekret sieht auch vor, dass die Regierung eine Initiative mit Preistabelle verabschiedet, die den Parteien als Leitfaden für die Festlegung des Mietpreises dienen kann.
Änderungen in Bezug auf Einspruchsmöglichkeiten in Zivilprozessen
Das Gesetz vom 6. Juli 2017, „Pot-pourri-V-Gesetz“ genannt, welches am 3. August 2017 in Kraft getreten ist, hat wichtige Neuerungen in Bezug auf die Einspruchsmöglichkeiten in Zivilprozessen mit sich gebracht.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes stellte der Einspruch das gewöhnliche Rechtsmittel dar, welches es einer Person, die im Versäumnis verurteilt worden war (d.h. wenn sie weder persönlich in der Gerichtsverhandlung anwesend noch durch einen Anwalt vertreten war), ermöglichte, dasselbe Gericht erneut mit der Streitsache zu befassen. Bis Anfang August 2017 konnten alle Versäumnisurteile mittels eines Einspruchs in Frage gestellt werden.