Im Zuge der letzten Staatsreform haben die Regionen umfangreiche Zuständigkeiten im Bereich der Mietgesetzgebung erhalten. Durch ein Dekret vom 15. März 2018 bezüglich des Wohnmietvertrags, hat die Wallonische Region diese Zuständigkeit ausgeübt (Staatsblatt, 29 März 2018). Ab dem 1. September 2018 tritt somit eine umfangreiche Reform des Mietrechts in Kraft und neue Mietverträge wie der Studentenmietvertrag, die Mitmieterschaft und der Übergangsmietvertrag werden nun ausdrücklich durch die Gesetzgebung vorgesehen. Das Dekret sieht auch vor, dass die Regierung eine Initiative mit Preistabelle verabschiedet, die den Parteien als Leitfaden für die Festlegung des Mietpreises dienen kann.