Breynegesetz: Die Feststellungen eines Gerichtsexperten sind keine provisorische Abnahme.

Die Breynegesetzgebung verbindet die provisorische Abnahme mit verschiedenen Rechtswirkungen. 

So kann der Käufer oder der Bauherr die Nichtigkeit des Vertrags nach der provisorischen Abnahme nicht mehr verlangen. 

Als provisorische Abnahme gilt nur ein geschriebenes und kontradiktorisches Dokument, welches von den Parteien stammt. 

Es gibt jedoch 2 Ausnahmen, nämlich, wenn der Käufer oder der Bauherr die Immobilie bewohnt, oder wenn die eben genannten Parteien eine Aufforderung des Unternehmers oder des Verkäufers zur provisorischen Abnahme zu schreiten, unbeantwortet lassen. 

Der Brüsseler Appellationshof war mit der Frage befasst, ob der Bericht eines Sachverständigen, der durch ein Gericht bezeichnet wurde und die Unfertigkeiten, sowie Mängel aufführen sollte, als provisorische Abnahme gelten kann. 

Für das Brüsseler Gericht reichte ein solches Gutachten aus. 

Der Kassationshof hat diese Entscheidung gekippt. 

Der Kassationshof ist der Ansicht, dass ein solcher Bericht nur als provisorische Abnahme gelten kann, wenn der Bauherr oder der Käufer den Willen hatte, zur Abnahme zu schreiten. (Kass., 6/04/2023, C.22.354.F/4).  

 

Die Rücknahme der Ausführung eines Haftbefehls mittels Fußfesseln (elektronische Überwachung) bedarf keiner vorherigen Anhörung durch den Untersuchungsrichter.

Wenn der Untersuchungsrichter einen Haftbefehl erlässt, kann er entscheiden, dass dieser durch elektronische Überwachung durchgeführt wird (Fußfessel). In diesem Fall darf der Beschuldigte, in der Regel, seine Wohnung nicht verlassen.

Der Untersuchungsrichter kann diese Maßnahme zurücknehmen, was dazu führt, dass das Opfer des Haftbefehls ins Gefängnis muss.

Der Kassationshof hat entschieden, dass der Untersuchungsrichter diese Person nicht anhören muss, bevor er die Rücknahme der elektronischen Überwachung anordnet (Kass., 28/12/22, P.22.1702.F).

Änderung des Kindesunterhalts nach einer einvernehmlichen Scheidung? Rückwirkend?

Wenn zwei Ehepartner sich auf beiderseitigem Einverständnis scheiden lassen möchten, müssen Sie eine Reihe von Dingen vertraglich regeln, wozu der Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder zählt.

Der Kassationshof hat entschieden, dass dieser Vertrag zwischen den Ehepartnern, bezüglich des Kindesunterhalts, abänderbar ist, wenn es neue Elemente gibt, die diese Abänderung rechtfertigen. Der Richter muss jedoch feststellen, welches die veränderte Situation ist, die eine Abänderung des Kindesunterhalts rechtfertigt.

 Wenn solche Umstände vorliegen, dann kann die Abänderung des Kindesunterhalts rückwirkend ab dem Tag geschehen, an dem diese Änderung eingetreten ist, auch wenn der Antrag auf Änderung des Kindesunterhalts erst später gestellt wurde. (Kass., 19/12/2022, C.200530.N).

Die Delegation von Aufgaben schützt den Arbeitgeber nicht vor der strafrechtlichen Verantwortung :

Das Gesetz über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und der entsprechende Kodex richten verschiedene Verpflichtungen ein, die ein Arbeitgeber zu erfüllen hat, damit es am Arbeitsplatz sicher ist. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird strafrechtlich geahndet.

 Im Rahmen eines Rechtsstreits hat ein Arbeitgeber sich verteidigt, in dem er aufgeworfen hat, dass die Aufgaben, die nicht erfüllt wurden, durch einen Arbeitnehmer zu erfüllen waren, den er speziell dafür eingestellt hat.

 Der Kassationshof entschied, dass auch unter diesen Umständen der Arbeitgeber strafrechtlich für das Vergehen haftbar bleibt (Kass., 2/05/2023, P.22.1762.N).

Feuer im Mietobjekt: Fehlende Feuermelder VERSUS, brennende Zigarette

 

In einem Mietobjekt ist der Mieter auf dem Sofa mit der Zigarette in der Hand eingeschlafen.

 

Das Mietobjekt fängt Feuer und der Mieter wird schwer verletzt.

 

Der vermietende Eigentümer war der Ansicht, dass die Verantwortung für das Feuer dem Mieter überlassen werden muss, weil er nicht beweisen konnte, dass das Feuer ohne seinen Fehler zustande gekommen ist.

 

Der Mieter stellte jedoch Ansprüche gegen den Vermieter, weil dieser keine Rauchmelder in der Wohnung angebracht hat.

 

Das Gericht entschied, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter einen Fehler begangen haben, dass jedoch, aufgrund der Schwere der Fehler ¼ des Schadens durch den Vermieter zu decken ist (fehlende Rauchmelder) und ¾ des Schadens durch den Mieter (brennende Zigarette / eingeschlafen).

 

Der Kassationshof hat dieses Urteil annulliert. 

 

Der Richter durfte zwar sowohl den Eigentümer als auch den Mieter für den Schaden haftbar machen.  Er durfte das Ausmaß des Schadens jedoch nicht von der Schwere des Fehlers abhängig machen.  Er musste konkret prüfen, welcher Fehler, ungeachtet, wie schwer er war, in welchem Maße zum Schaden beigetragen hat (Kass., 1/12/2022, C.22.0139.F). 

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