Wenn ein öffentlicher Arbeitgeber, wie eine Gemeinde, ein Parlament oder die Europäische Union auf die Arbeitskraft eines Mitarbeiters verzichten muss, weil dieser Arbeitsunfähig durch die Schuld einer anderen Person verursacht wurde, dann kann dieser öffentliche Arbeitgeber, wenn er während dieser Periode den Lohn weiterzahlen muss, diesen vom Schadensverursacher zurückfordern.
2 Bedingungen sind hierfür notwendig:
- Es muss sich um einen entgangenen Lohn oder eine Last handeln, die mit dem Lohn verbunden ist;
- Es muss aus den Bestimmungen ergehen, dass diese Zahlung nicht definitiv zu Lasten des öffentlichen Arbeitgebers bleiben sollte.
Am 20. April 2023 hat der Kassationshof entschieden, dass der öffentliche Arbeitgeber nicht das Geld zurückfordern darf, dass er zahlen muss, wenn er den Arbeitnehmer aus Arbeitsunfähigkeitsgründen definitiv verrentet. (Kass. 20/04/2023, C.18.0554.F)