Außer wenn sie im Rahmen eines Ehevertrags gemacht wurden, sind Schenkungen zwischen Eheleuten immer rücknehmbar.
Die Frage, die sich vor dem obersten belgischen Gericht gestellt hat, war, ob dies auch noch der Fall ist, wenn die Eheleute geschieden sind.
Anders ausgedrückt, kann ein Ex-Ehepartner noch auf eine Schenkung zurückkommen, die er während der Ehe getätigt hat?
Der Kassationshof hat diese Frage mit nein beantwortet.
(Kass 1/12/2023, C.22.0432.F)