Zwei Gesetze vom 25. Dezember 2017 und vom 15. Januar 2018 bringen Neuerungen im Arbeitsrecht mit sich.
Gewisse Maßnahmen sind bereits in Kraft getreten (Aussetzung des Arbeitsvertrages wegen Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, keine Verpflichtung zum Outplacement bei medizinischen Gründen, Ersatzverträge für teilweise wieder arbeitsfähige Arbeitnehmer, Nacht- und Sonntagsarbeit im Online-Handel, …).
Andere Maßnahmen werden in den nächsten Wochen/Monaten in Kraft treten (elektronische Unterzeichnung und Archivierung von Arbeitsverträgen, …).