Durch ein neues Gesetz vom 22. Juli 2018, welches am 1. September 2018 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Bestimmungen bezüglich des Regimes der Gütertrennung teilweise reformiert.
Wenn zwei Eheleute die Gütertrennung gewählt haben, behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und es gibt kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehepartner.
Diese Situation kann zu Ungleichgewichten zwischen den Ehepartnern führen, wenn zum Beispiel einer der beiden ein viel höheres Einkommen als der andere hat, z.B. weil dieser auf seine Karriere verzichtet, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern. In einer solchen Situation kann der Ehepartner, der auf seine Karriere verzichtet hat, bei einer Auflösung der Ehe ohne Mittel dastehen, was zu gewissen Ungerechtigkeiten führen kann.
Der Gesetzgeber ist wie folgt interveniert: