Veränderungen im Regime der Gütertrennung

Durch ein neues Gesetz vom 22. Juli 2018, welches am 1. September 2018 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Bestimmungen bezüglich des Regimes der Gütertrennung teilweise reformiert.

Wenn zwei Eheleute die Gütertrennung gewählt haben, behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und es gibt kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehepartner.

Diese Situation kann zu Ungleichgewichten zwischen den Ehepartnern führen, wenn zum Beispiel einer der beiden ein viel höheres Einkommen als der andere hat, z.B. weil dieser auf seine Karriere verzichtet, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern. In einer solchen Situation kann der Ehepartner, der auf seine Karriere verzichtet hat, bei einer Auflösung der Ehe ohne Mittel dastehen, was zu gewissen Ungerechtigkeiten führen kann.

Der Gesetzgeber ist wie folgt interveniert:

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Die Leitlinien der Reform des Erbschaftsrechts

Am 20. Juli 2017 hat das Föderalparlament ein Gesetz verabschiedet, welches das Erbrecht reformiert. Dieses Gesetz wurde am 1. September 2017 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Es wird nicht unmittelbar, sondern erst ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im Staatsblatt in Kraft treten. Dies emöglicht es einem jedem sich bezüglich der Auswirkungen der Reform auf seine persönliche Situation zu informieren.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen.

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