Änderung des Kindesunterhalts nach einer einvernehmlichen Scheidung? Rückwirkend?

Wenn zwei Ehepartner sich auf beiderseitigem Einverständnis scheiden lassen möchten, müssen Sie eine Reihe von Dingen vertraglich regeln, wozu der Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder zählt.

Der Kassationshof hat entschieden, dass dieser Vertrag zwischen den Ehepartnern, bezüglich des Kindesunterhalts, abänderbar ist, wenn es neue Elemente gibt, die diese Abänderung rechtfertigen. Der Richter muss jedoch feststellen, welches die veränderte Situation ist, die eine Abänderung des Kindesunterhalts rechtfertigt.

 Wenn solche Umstände vorliegen, dann kann die Abänderung des Kindesunterhalts rückwirkend ab dem Tag geschehen, an dem diese Änderung eingetreten ist, auch wenn der Antrag auf Änderung des Kindesunterhalts erst später gestellt wurde. (Kass., 19/12/2022, C.200530.N).

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