Das Gesetz sieht vor, dass eine Kaution, die ein vorläufig Festgenommener zahlen muss, um freigelassen zu werden, den finanziellen Möglichkeiten dieser Person Rechnung trägt.
Bei den finanziellen Möglichkeiten des Gefangen handelt sich nicht nur um seine legalen Einkünfte, sondern auch um die Einkünfte, die er aus den strafbaren Handlungen gezogen haben könnte.
Die Anklagekammer darf die Kaution auf 20.000 € festlegen, wenn beachtlichen Mengen Kokain beschlagnahmt wurden.(Kass., 14/06/2023, P.23.0817.F)