Verschiedene Gesellschaften müssen einen Beitrag an die Selbstständigenkasse zahlen. Hierbei handelt es sich um eine Steuer.
Das Gesetz sieht vor, dass dieser Beitrag durch die Selbstständigenkasse eingetrieben werden darf.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob dieses Gesetz verfassungswidrig ist, insofern Steuern normalerweise nur durch Staatsbeamte eingetrieben werden dürfen, die vorher einen Eid abgelegt haben und Bürgschaften gestellt haben, was nicht der Fall der Sozialversicherungskassen ist.
Der Kassationshof hat den Verfassungsgerichtshof befragt, ob unter diesen Umständen, das Gesetz, das den Sozialversicherungskassen erlaubt die Steuer, die durch die Gesellschaften zu zahlen ist, einzutreiben, nicht verfassungswidrig ist.
Die Antwort des Verfassungsgerichtshofes steht noch aus (Kass., 3/02/2020, S.16.0059.F).