Die Kontrolle der Arbeitsgerichte einer Entscheidung der Dispenskommission für die Zahlung der Sozialbeiträge der Selbstständigen ist auf die Rechtmäßigkeit (Legalität) der Entscheidung der Kommission beschränkt:

Ein Selbstständiger, der bedürftig ist, kann sich an die Dispenskommission wenden, um ein Dispens für die Zahlung der Sozialbeiträge zu erhalten. Eine negative Entscheidung dieser Kommission ist vor dem Arbeitsgericht anfechtbar. Die Frage, die sich stellt, ist, ob das Arbeitsgericht, wenn es der Ansicht ist, dass die Entscheidung der Kommission illegal ist, eine neue Entscheidung treffen kann, oder das Gericht sich darauf beschränken muss die Entscheidung der Kommission zu annullieren, was dann dazu führt, dass die Kommission neu entscheiden muss. Anders ausgedrückt bedeutet dies unter anderem, dass sich die Frage stellt, ob das Arbeitsgericht den Dispens anstelle der Kommission gewähren darf. Am 14. Januar 2019 hat der Kassationshof entschieden, dass die Arbeitsgerichte nur eine Legalitätskontrolle der Entscheidung der Kommission durchführen dürfen, was bedeutet, dass sie sich darauf beschränken müssen, diese zu annullieren. Sie dürfen nicht den Dispens der Zahlung der Sozialbeiträge selbst gewähren (Kass., 14/01/2019, S.18.0032.F).

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