Der Kassationshof (Entscheid S.17.0086.F/10 vom 8. April 2019) kommt zu dem Schluss, dass die Kinder eines Ausländers, dessen Antrag auf medizinische Regularisierung (Art. 9ter des Aufenthaltsgesetzes) für zulässig erklärt wurde und welchem demnach eine sog. „orange Karte“ (Eintragungsbescheinigung – Muster A) ausgestellt wurde, Anrecht auf garantierte Familienzulagen haben.