Der Verfassungsgerichtshof erklärt eine Gesetzeslücke in den Bestimmungen bezüglich der Karriereunterbrechungen für verfassungswidrig.

Wenn ein Arbeitnehmer auf Grundlage des Gesetzes vom 22. Januar 1985 eine Karriereunterbrechung erhält, hat er, unter gewissen Voraussetzungen, einen Anspruch auf eine Unterstützung. Wenn diese Unterstützung zu Unrecht gezahlt wurde, wird diese zurückgefordert. Im Allgemeinen gilt, dass Sozialrechteinrichtungen Unterstützungen oder Entschädigungen, die zu Unrecht bezahlt wurden zurückfordern. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Gesetzgebungen, sehen die Bestimmungen bezüglich der Rückforderbarkeit der Unterstützungen, die im Rahmen der Karriereunterbrechungen bezahlt wurden jedoch nicht vor, dass die Ansprüche der rückfordernden Behörde eingeschränkt werden, wenn der Arbeitnehmer, der diese Gelder erhält gutgläubig ist. Diese Lücke verstößt gegen das Gleichheits-und nicht Diskriminierungsverbot und ist somit verfassungswidrig (VGH, 7. Juni 2018, n° 71/2018, Staatsblatt, 12/11/2018).

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