Ein Arbeitgeber, der eine Kasino betreibt, stellte verschiedene Person als Sicherheitsbeauftragte ein. Um diese Funktion ausüben zu dürfen benötigt der Arbeiter eine Zulassung, die durch das Innenministerium erteilt wird. Diese Akkreditierung wird regelmäßig überprüft und kann auch widerrufen werden. Wenn ein Arbeiter, der für den Sicherheitsdienst eingestellt wurde seine Zulassung verliert, bzw. diese nicht durch das Innenministerium erneuert wird, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag aufgrund höherer Gewalt kündigen, ohne dass eine Kündigungsfrist beachtet werden muss, oder eine Kündigungsausgleichentschädigung gezahlt werden muss (AGH Brüssel, 31/07/2018, J.T.T. 2018, S. 331).