Wallonische Region verbietet Ausweisungen vom 1. November 2022 bis zum 15. März 2023

Durch ein Dekret vom 22. September 2022, welches am 11. Oktober 2022 in Kraft tritt, verbietet die Wallonische Region die Ausweisungen von Mietern zwischen dem 1. November 2022 und dem 15. März 2023, selbst wenn diese durch eine Gerichtsentscheidung oder eine Verwaltungsentscheidung angeordnet wurde, es sei denn die Grundlage für diese Entscheidung sei die öffentliche Sicherheit gewesen, die Gesundheit der Person, die die Immobilie benutzt oder wenn diese die Immobilie willentlich beschädigt.

Seitdem die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kompetenz für den Wohnungsbau übernommen hat, gelten die Entscheidungen der Wallonischen Region nicht mehr auf dem Deutschsprachigen Sprachgebiet.

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