Der Königliche Erlass vom 5. April 2019 bezüglich des Verkaufs von Gebrauchtfahrzeugen, welcher am 1. November 2019 Kraft getreten ist, regelt speziell den Verkauf dieser Fahrzeuge.
Es ist unter anderem vorgesehen, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden muss und, verpflichtend, verschiedene Hinweise zu enthalten hat, wie zum Beispiel die Beschreibung des Autos, seine spezifischen, wesentlichen Eigenschaften, den Preis, den Lieferort und das Lieferdatum.
Eine Anzahlung von höchstens 15 % darf vom Verkäufer gefragt werden und dem Vertrag muss ein durch den Gesetzgeber bestimmter Anhang beigefügt werden.