EGMR stellt erstmals eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgrund von Coronamaßnahmen fest

In seinem Urteil Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) g. Schweiz vom 15. März 2022 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung des Artikels 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Versammlungsfreiheit) festgestellt.

In dieser Angelegenheit ging es darum, dass eine Arbeitnehmervereinigung sich aufgrund eines allgemeinen Versammlungsverbotes daran gehindert sah, öffentliche Versammlungen zu organisieren. So hätte die Vereinigung gerne u.a. am 1. Mai 2020 eine Kundgebung organisiert. In der Schweiz waren zu diesem Zeitpunkt jedoch aufgrund der Coronapandemie Menschenansammlung unter Androhung von strafrechtlichen Sanktionen verboten.

Der Gerichtshof, ohne die Bedrohung zu verkennen, die das Coronavirus für die Gesellschaft und die Gesundheit darstellt, kommt aufgrund der Bedeutung der Freiheit sich in einer demokratischen Gesellschaft friedlich versammeln zu können, der Themen und Werte, für welche die Vereinigung eintritt, des allgemeinen Charakters und der langen Dauer des Verbots öffentlicher Versammlungen sowie der Art und der Schwere der vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen zu dem Schluss, dass der Eingriff in die Ausübung der Versammlungsfreiheit nicht in einem angemessenen Verhältnis zu verfolgten Zielen stand. Er stellt auch fest, dass die internen Gerichte keine ausreichende Kontrolle der verhängten Maßnahmen vorgenommen haben.

/KONTAKTDATEN

Kelmis 

Kapellstraße 26
B-4720 Kelmis

T +32 (0) 87 65 28 11
F +32 (0) 87 55 49 96
E info@levigo-avocats.be