Ein Königlicher Erlass vom 26. April 2021 erlaubt es dem Staatsrat in Kürze Angelegenheiten ohne öffentliche Sitzung zu bearbeiten.
Der Staatsrat kann den Parteien vorschlagen, ein Urteil zu fällen, ohne diese zuvor anzuhören.
Nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung verfügen die Parteien über eine Frist von 15 Tagen, um ggf. eine Anhörung zu beantragen.
Wenn eine Partei eine Anhörung beantragt, wird ein Sitzungsdatum festgelegt.
Wenn keine Partei eine Anhörung beantragt, wird die Angelegenheit im Prinzip in Beratung genommen. Selbst wenn keine Partei eine Anhörung beantragt hat, kann der Staatsrat jedoch eine Sitzung vorsehen, wenn ein neues Element eine kontradiktorische Debatte erfordert.
Insofern die Prozeduren vor dem Staatsrat bereits jetzt hauptsächlich schriftliche Verfahren sind, erhofft sich der Normgeber durch diese Maßnahme eine Beschleunigung der Verfahren.