Urteil des Kassationshofs – Geteilte Haftung zwischen Region und Gemeinde

Verkehrssicherheit in Belgien: Kassationshof präzisiert Haftung der öffentlichen Hand.

Ein aktuelles Urteil des belgischen Kassationshofs (vom 14. November 2025) sorgt für Klarheit bei der Entschädigung von Verkehrsunfällen, die durch mangelhafte Straßenzustände verursacht werden.

Der Sachverhalt: Hintergrund war ein Aquaplaning-Unfall in Antoing (Nationalstraße RN 52). Ein erstinstanzliches Gericht hatte zuvor die Wallonische Region dazu verurteilt, 100 % des Schadens allein zu tragen. Das Gericht argumentierte, dass die Haftung der Stadt Antoing gegenüber der Region nur „nachrangig“ (subsidiär) sei.

Die Entscheidung: Der Kassationshof hat dieses Urteil aufgehoben. Das höchste Gericht stellte klar, dass die Pflicht einer Gemeinde, für die Sicherheit auf den Straßen ihres Gebiets zu sorgen (gemäß dem neuen Gemeindegesetz), eine eigenständige Aufgabe ist.

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