Der Kassationshof entschied, dass ein Elektroroller ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes vom 16. März 1968 über den Straßenverkehr ist.
Ein Fahrer eines solchen Rollers kann somit wegen Trunkenheit verfolgt und verurteilt werden.
Um den Roller gefahren zu sein reicht es, wenn er nach vorne gedrückt wird, auch wenn er nicht elektrisch betätigt wurde.
Der Fahrer des Elektrorollers, der diesen nach vorne drückt ohne den elektrischen Motor benutzt zu haben, kann wegen Trunkenheit verurteilt werden.
(Kass. 30.04.2024, P.24.0183.N)