Spurwechsel im Falle von Arbeiten : Rechtsvorfahrt oder Manöver?

Das Fahrzeug A befährt eine Fahrspur, bevor er auf Arbeiten trifft, die ihn dazu zwingen auf eine andere Fahrspur in die gleiche Richtung zu wechseln.

 Handelt es sich hierbei um ein Manöver, was bedeuten würde, dass A den Verkehrsteilnehmern, auf der anderen Fahrspur, im Regelfall, immer die Vorfahrt gewähren müsste, oder gelten in diesem Fall andere Verkehrsregeln?

 Der Kastrationshof hat entschieden, dass in einem solchen Fall die Rechtsvorfahrt gilt. Dies bedeutet, dass, wenn A von einer rechten Fahrbahnspur auf eine linke Fahrbahnspur wechseln möchte, er Vorfahrtsberechtigt ist (Kass., 22/03/2021, C.20.0298.N).

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