Eine Person, die einen Unfall verursacht hat, kann wegen Fahrerflucht verurteilt werden, obwohl sie vor Ort bleibt, wenn sie sich den Beamten nicht als Fahrer des Unfallswagens bekannt gegeben hat. Diese Verpflichtung schändet auch nicht den Grundsatz, dass man nicht verpflichtet werden darf, sich selbst zu beschuldigen (Kass., 22/02/2022, P. 21.1433.N).