Ein Fahrverbot gilt auch für Motorfahrzeuge, wofür man keinen Führerschein braucht

Wenn jemand ein Fahrverbot auferlegt bekommen hat, stellt sich die Frage, ob dieses Fahrverbot auch für Fahrzeuge gilt, für die man kein Führerschein braucht, wie zum Beispiel leichte Mopeds.

Insofern das Gesetz vorsieht, dass der Richter ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge ausspricht, gilt das Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge, die einen Motor haben, ungeachtet dessen, ob ein Führerschein notwendig ist oder nicht (Kass., 25/05/2021, P.21.0345.N).

Es gibt Fälle, in denen die Wiedererlangung des Rechtes zu fahren, davon abhängig gemacht wird, dass die bestrafte Person verschiedene Prüfungen besteht.  In diesen Fällen, selbst wenn das Fahrverbot abgelaufen ist, bekommt der Betroffene seine Fahrerlaubnis erst zurück, wenn er die entsprechenden Prüfungen bestanden hat.

In diesem Fall gilt jedoch, dass er nach dem Ablauf des Fahrverbots und auch wenn er die entsprechenden Prüfungen noch nicht bestanden hat, sämtliche Motorfahrzeuge fahren darf, für die kein Führerschein notwendig ist (Kass., 21/01/2020).

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