Ist eine Person, die in einen Bus einsteigt und die sich dabei verletzt, Opfer eines Verkehrsunfalls und kann somit auf eine Entschädigung in Anwendung des Gesetzes bezüglich der schwachen Verkehrsteilnehmer (Artikel 29 bis des Gesetzes vom 21/11/1989 bezüglich der Kraftfahrzeugspflichtversicherung) pochen?
Der Kassationshof vertritt diese Meinung.
In einer Angelegenheit, in der eine Person sich beim Einsteigen in den Bus verletzt hat, entschied der Kassationshof, dass es sich hierbei um einen Verkehrsunfall handelt, was bedeutet, dass das Polizeigericht zuständig ist und, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Entschädigung in Anwendung des Artikels 29bis, der die schwachen Verkehrsteilnehmer schützt, zu zahlen ist (Kass., 5/06/2020, C.18.0432.F).